26 zivilgesellschaftliche Organisationen haben einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Das Bündnis veröffentlichte am Donnerstag in Berlin einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der die Liberalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche vorsieht. Abtreibungen sollen demnach nicht mehr nach dem Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt und damit vollständig entkriminalisiert werden.
Der Entwurf für die gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurde von Juristinnen verfasst, darunter auch von der Rechtsprofessorin Liane Wörner. Sie war Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung des Bundes, die im April ihre Empfehlungen vorgelegt hatte. Wörner hatte die für das Thema zuständige Arbeitsgruppe koordiniert. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission, die empfohlen hatte, Abtreibungen im frühen Stadium der Schwangerschaft zu erlauben und nicht mehr im Strafrecht zu regulieren.
Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen dem Entwurf zufolge künftig keine verpflichtende Beratung mehr wahrnehmen müssen, das Recht auf Beratung haben sie allerdings weiterhin. Damit entfiele auch die aktuell geltende Wartefrist von mindestens 3 Tagen zwischen der Beratung und dem möglichen Abbruch. Nach der 22. Schwangerschaftswoche soll der Abbruch nur dann erlaubt sein, wenn medizinische Gründe dafür sprechen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche gelten Föten außerhalb des Mutterleibs als lebensfähig. Zudem sollen die Krankenkassen mit der weitgehenden Legalisierung die Kosten für Abbrüche übernehmen.
Zu den 26 Vereinen und Organisationen, die den Vorschlag präsentierten, zählen der Bundesverband von pro familia, der Deutsche Juristinnenbund, UN Women Deutschland, ver.di, die Arbeiterwohlfahrt und die Evangelischen Frauen in Deutschland.
Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung aber straffrei. Sie sind in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Die derzeitige Rechtslage verstoße gegen Grundrechte der Schwangeren, heißt es in dem Entwurf.
Kritik daran kam aus der katholischen Kirche und katholischen Sozialverbänden. Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes. Auch der Caritasverband will keine Änderungen an der gesetzlichen Regelung.
Eine Gesetzesinitiative im Bundestag für die Änderung der Regelung existiert derzeit nicht. Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink und Ulle Schauws erklärten, ihre Fraktion lote derzeit eine mehrheitsfähige Lösung aus. Die Fraktion habe das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen. Auch in der SPD-Fraktion setzen sich Fachpolitikerinnen für eine Neuregelung ein.