Was hat die Synode der EKD 2023 eigentlich beschlossen?

Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Ulm während der Tagung der EKD-Synode
© epd-bild/Heike Lyding
Die Tagung der EKD-Synode wurde digital beendet. evangelisch.de hat die Beschlüsse zusammengefasst.
So geht's weiter
Was hat die Synode der EKD 2023 eigentlich beschlossen?
Wir haben alle wichtigen Entscheidungen der 4. Tagung der 13. Synode der EKD im Überblick zusammengestellt.

Die Redaktion von evangelisch.de hat die Beschlüsse der Synodalen hier für Sie zusammengefasst.

Haushaltsausschuss

Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2024: Die Synode der EKD beschließt das Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2024.|Text: Kirche berät über Finanzen und Ökumene |zum Beschlusstext

Beschlussvorlage Umsetzung der neu orientierten Finanzstrategie
der EKD:
Die Synode hat den Beschluss mit wenigen Enthaltungen angenommen. Hier geht es um Steuerungsgrößen für die Haushaltsplanung, einen ausgeglichenen Gesamtergebnishaushalt und Umsetzung der Einsparvorgaben aus der sogenannten konsolidierten Liste. Das Überziehen des Risikopuffers ist ausgeschlossen und es geht um die Befolgung der Vorgaben für den Stellenplan. |Zum Beschlusstext

Rechtsausschuss

Kirchengesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD: Die EKD Synode hat den Antrag angenommen. Das Gesetz wurde in dritter Lesung mit 65 Ja-Stimmen bei 25 Enthaltungen und drei Nein-Stimmen angenommen. | Text: Mitgliedschaft in Kirche seltener ein Muss |zum Beschlusstext

Kirchengesetz zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der EKD: Die Synode hat den Antrag zur Umsetzung des Gesetzes des Hinweisgeberschutzgesetzes einstimmig angenommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Es setzt die entsprechende Hinweisgeberrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates um. Ziel ist es, Personen, die in ihrem beruflichen Kontext über Missstände informieren und diese melden, besser zu schützen. |Zum Beschlusstext

Kirchengesetz zur 2. Änderung des Oberrechnungsamtgesetzes (ORAG): Die Synode der EKD hat das Kirchengesetz zur 2. Änderung des Oberrechnungsamtgesetzes (ORAG) beschlossen. |Zum Beschlusstext

Ausschuss Kirche, Gesellschaft und Bewahrung der Schöpfung

Abschiebemonitoring: Die Synode beschließt mit überwiegender Mehrheit den Antrag auf Abschiebemonitoring. Die Bevollmächtigte des Rates der EKD in Berlin und das Katholische Büro haben in einem gemeinsam mit der Diakonie Deutschland im August 2022 verabschiedeten Papier vorgeschlagen, im Sinne der EU-Rückführungsrichtline ein wirksames Abschiebungsmonitoring an allen Flughäfen, über die Abschiebungen vollzogen werden, gesetzlich vorzusehen. Die Richtlinie ist noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden, aber an fünf Flughäfen (Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg und Leipzig) arbeiten – zivilgesellschaftlich in ehrenamtlichen Flughafenforen begleitet – unabhängige Abschiebungsbeobachterinnen und Abschiebungsbeobachter von Diakonie, Caritas oder Landeskirchen. Deren Arbeit ist im Blick auf Mandat, Reichweite (Beobachtung nur am Flughafen) und Kompetenzen zunehmend defizitär. Ziel der kirchlichen Träger ist es, eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu ermöglichen. Das unabhängige Monitoring schafft Transparenz durch eine nichtstaatliche Beobachtungsinstanz im Hinblick auf die Vorbereitung und den Vollzug von zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. |Text: Kurschus gegen Obergrenze bei Migration |zum Beschlusstext

Familiennachzug: Die Synode beschließt mit einer großen Mehrheit die Annahme des Antrages zum Thema Familiennachzug. Auf der 13. Synode in Bremen 2021 hat die Synode den Rat gebeten, sich bei der neuen Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Regelungen zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge, denen der Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention wieder angeglichen werden. Des Weiteren wurde um eine Beschleunigung durch alternativer Glaubhaftmachung der Identität und der Familienverhältnisse und ein schnelleres Visaverfahren gebeten. Im Bericht zur Umsetzung der Beschlüsse 2022 in Magdeburg berichtete der damalige Bevollmächtigte von erfolgreichen Gesprächen in dieser Richtung und Aufnahme in den Koalitionsvertrag der Ampelregierung. In den aktuellen Gesetzgebungstexten zur Migration, die die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat, fehlt die Umsetzung dieser Verabredung aus dem Koalitionsvertrag. Die EKD-Synode bittet daher den Rat, sich erneut bei der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages für die Stärkung und Beschleunigung des Familiennachzuges einzusetzen und sich nicht durch die aktuell in vielem aufgeheizte Debatte in Migrations- und Zuzugsfragen von der Umsetzung des Koalitionsprogramms abbringen zu lassen. |Zum Beschlusstext

Antisemitismus ist Gotteslästerung: Die Synode beschließt mit einer Enthaltung, dass sie den Terror der Hamas verabscheut und um seine Opfer trauert. Sie verurteilt jede Form von Antisemitismus und sorgt sich um den 
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die uneingeschränkte Solidarität der Synode der EKD gilt den Jüdinnen und Juden und der Bevölkerung des Staates Israel. | Text: Kramer verurteilt Missbrauch in Kirchen und Judenhass |zum Beschlusstext

Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und extremer Rechter: Die Synode beschließt mit großer Mehrheit, dass sie mit vielen Menschen für eine offene, tolerante und gerechte Gesellschaft steht, in der jeder Mensch ohne Angst verschieden sein kann. Die Synode der EKD nimmt mit großer Sorge auch die wachsende Zustimmung bei Wahlen und in Umfragen zur sich immer weiter nach rechts radikalisierenden AfD und anderen rechtsextremen Parteien wahr. Die Synode beobachtet mit tiefer Beunruhigung, dass viele demokratisch engagierte Menschen aus der Zivilgesellschaft unter Druck gesetzt werden und Angst haben, sich öffentlich klar gegen Rassismus, Antisemitismus, antimuslimische Ressentiments, Queerfeindlichkeit und Rechtsextremismus zu äußern. Die Synode verurteilt in aller Schärfe die erschütternden antisemitischen Vorfälle und Übergriffe jedweder politischen Couleur, die im Herbst 2023 in Deutschland und weltweit zu beobachten sind, die von rechts- und linksextremen wie islamistischen Gruppen zu beklagen sind. Die politische Lage im Herbst 2023 unterstreicht einmal mehr, dass die Arbeit an den Themen Demokratieförderung, Antidiskriminierung, Gewaltprävention und Diversitätsorientierung eine wichtige Aufgabe für die Evangelische Kirche bleibt. Die Synode bittet den Rat der EKD, die vorhandene Arbeit gegen Antisemitismus und für Demokratiekultur an der Ev. Akademie zu Berlin nachhaltig strukturell zu verankern und zu fördern. Die Synode betrachtet es weiterhin als wichtige Aufgabe der EKD, eine klar vernehmbare Stimme gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung zu sein.| Text: So hilft die Friedensarbeit der EKD in Zeiten von Krieg und Hass |zum Beschlusstext

Antrag zur Prostitutionsgesetzgebung: Die Synode beschließt, dass es dringend geboten ist, menschenunwürdige Verhältnisse in der Prostitution und in der Zwangsprostitution, sowie Menschenhandel wirksamer entgegenzutreten. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe, für einen deutlich besseren Schutz von Prostituierten und einer Verbesserung ihrer Situation zu sorgen, empfiehlt die Synode dem Rat der EKD eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen. In dieser Arbeitsgruppe soll die Diakonie Deutschland und die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland mitwirken, um die europäische Perspektive mit im Blick zu haben. Fach- und sachkompetente Kontexte aus Praxis und Politik sind mit einzubeziehen. Dieser Arbeitsgruppe kommt auch die Aufgabe zu, sich zu der Resolution des 38. Deutschen Evangelischen Kirchentages (DEKT), die sich für ein Sexkaufverbot ausspricht, zu verhalten. Die Synode bitte um einen Bericht im Herbst 2024. |Zum Beschlusstext

Antrag "Keine Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung": Die Synode fordert mehrheitlich, dass die zivile Seenotrettung nicht kriminalisiert wird. Seit Jahren ist die humanitäre Notlage an der EU-Außengrenze unverändert dramatisch:
Mehr als 2.400 Menschen haben allein in diesem Jahr im Mittelmeer ihr Leben verloren. 2023 ist das tödlichste Jahr auf dem zentralen Mittelmeer seit langem.
Dabei ist es rechtliche und humanitäre Pflicht, Menschen aus Seenot zu retten. Wir sehen mit Sorge, dass die Reform des Aufenthaltsgesetzes zu einer strafrechtlich neuen Bewertung führen könnte. Um die damit eröffnete Möglichkeit der Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung und humanitärer Hilfe für Geflüchtete auszuschließen, bittet die Synode den Rat der EKD, sich gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebung so gestaltet wird, dass zivile Seenotrettung und humanitäre Hilfe für Geflüchtete auch weiterhin straffrei bleiben. Seenotrettung braucht Rechtssicherheit. Die Synode erinnert an ihre Beschlüsse vom 9. November 2022 und 10. November 2021 zur Lage an der EU-Außengrenze. Um ihre bisherigen Forderungen zu bekräftigen und die Rettung von Menschenleben auch konkret zu unterstützen, bittet die Synode den Ständigen Haushaltsausschuss, eine EKD-weite Kollekte im Jahr 2025 für United4Rescue vorzusehen.| Text: Hilfswerk: Flüchtlingshilfe wird in Europa behindert |zum Beschlusstext

Ausschuss Ökumene, Mission, Europa

Antrag "Europawahlen 2024 begleiten - das Friedensprojekt Europa weiterführen": Die Synode bittet den Rat der EKD, die Gliedkirchen sowie die Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa und die Konferenz Europäischer Kirchen, auf die politische Bedeutung der Europawahlen im Juni 2024 aufmerksam zu machen, um die Europäische Union als Werte- und Solidaritätsgemeinschaft weiterzuentwickeln und als Stabilitätsanker in bewegten Zeiten zu stärken, zur Beteiligung an den Wahlen aufzurufen sowie insbesondere Erstwählende zur Teilnahme an den Wahlen zu motivieren, sich vor Ort für eine aktive Debatte zu europapolitischen Themen zu engagieren und innerhalb der Kirchen Foren für Diskussionen zu schaffen. |Zum Beschlusstext

Schutz bei Kriegsdienstverweigerung: Die Synode beschließt mit einigen Enthaltungen und einer Gegenstimme: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht. Viele Menschen aus Kriegsgebieten oder an Kriegen beteiligten Ländern, denen der Kriegsdienst droht, versuchen, sich diesem zu entziehen. Sie wollen keine  Menschen töten und auch nicht in diesen Kriegen sterben. Zudem gibt es Soldat*innen an der Front, die angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen wollen. Ihnen drohen in vielen Ländern  dafür Repressionen und Gefängnisstrafen, in manchen Ländern sogar die Todesstrafe. Vor diesem Hintergrund bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Deutschland Menschen, insbesondere aus Russland, die den Kriegsdienst verweigern oder desertieren, die Möglichkeit der Einreise eröffnet, Deutschland diese Menschen schützt und ihnen Asyl gewährt.| Text: Bischof Kramer fordert Schutz für Ukrainer |zum Beschlusstext

Antrag auf "Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem": Der Antrag wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen. Die Verhandlungen um die Reform des Europäischen Asylrechts befinden sich aktuell nach jahrelangen Kontroversen in der Abschlussphase. Um eine Einigung in diesem hochsensiblen und strittigen Politikfeld zu erreichen, haben sich vor allem die EU-Mitgliedstaaten auf eine Position verständigt, die das europäische Flüchtlingsrecht und internationale Menschenrechtsstandards nachhaltig schwächen könnten. Zudem hat sich in den letzten Wochen auch in Deutschland die Asyldebatte verschärft. So wird unter anderem gefordert, den Flüchtlingsschutz gänzlich an Drittstaaten auszulagern ("Ruanda Modell") und diesbezügliche Anpassungen im deutschen Asylrecht vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass der individuelle Zugang zu Asylverfahren für Schutzsuchende gewährleistet bleibt, das Konzept der sogenannten sicheren Drittstaaten eng definiert wird, und für die Annahme einer "Verbindung" zu einem Drittstaat die Durchreise allein nicht ausreicht, Schutzsuchende in allen Verfahrensschritten Zugang zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs), kostenloser Rechtsberatung und effektivem Rechtsschutz haben, die Rechte von Kindern vollumfänglich geachtet werden, insbesondere Kinder und ihre Familien vom geplanten beschleunigten Grenzverfahren ausgenommen und nicht in haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden dürfen, eine gute medizinische und psychologische Versorgung aller Schutzsuchenden an den Außengrenzen gewährleistet wird, um (Re-) Traumatisierungen zu verhindern, die Definition von Krise, Instrumentalisierung und Force Majeure so eng wie möglich gefasst wird, sodass beispielsweise Aktivitäten von NGOs nicht als ein Fall von Instrumentalisierung im Rahmen der Krisenverordnung eingestuft werden, bei der Prüfung, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist, humanitäre Ermessensregeln und kurze Überstellungsfristen beibehalten werden.| Text: EKD fordert Korrekturen der EU-Asylreform |zum Beschlusstext

Zukunftsausschuss

Antrag "#glaubensstark–Fonds": Die Synode befürwortet mit deutlicher Mehrheit die Bereitstellung von Mitteln aus dem Digitalinnovationsfonds als Erweiterung zur Förderung von digitaler Kommunikation des Glaubens. Dieser soll einerseits dezentrale Initiativen fördern und andererseits digitale Projekte zur Kommunikation des Glaubens in der EKD anstoßen und unterstützen. Die kircheninterne Kommunikation und Bewerbung des Fonds in Hinblick auf den Schwerpunkt Glaubenskommunikation sind zu verstärken, ebenso eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge. Außerdem bittet die Synode um eine vertiefte Evaluation der Erfahrungen mit dem Digitalinnovationsfonds mit entsprechender Berichterstattung. Auf Grundlage dieser Evaluation soll der Synode im nächsten Jahr eine längerfristige Strategie zur Förderung digitaler Glaubenskommunikation mit hinreichender finanzieller Ausstattung vorgelegt werden. Neben der finanziellen Unterstützung soll außerdem ein besonderes Augenmerk auf Vernetzung und Austausch liegen. Als Kriterien für die Förderung werden zur Anwendung und Weiterentwicklung empfohlen: Empowerment, Orientierung am Evangelischen Profil wie es sich in den Leitsätzen der EKD widerspiegelt, Co-Finanzierung, dezentraler Graswurzeleffekt und Zielgruppen.| Text: Kirche will zu Veränderung ermutigen |zum Beschlusstext

Antrag "Vernetzt wirkungsvoll kommunizieren": Die Synode beschließt mit großer Mehrheit, dass Themen, die mit Glauben zu tun haben, wirkungsvoller kommuniziert werden. Strategische Kommunikation in konsequenter Orientierung an den Ansprüchen und Bedürfnissen von Mitgliedern und Zugehörigen zählt zu den zentralen Zukunftsaufgaben der evangelischen Kirche. Die EKD-Synode hat bereits 2022 eine Gesamtstrategie für die Kommunikation der evangelischen Kirche - ausgehend von den Bedürfnissen von Kirchenmitgliedern und kirchlich Interessierten und unter Einbindung der Gliedkirchen - ein gesamtkirchliches Themen-Management sowie eine Priorisierung durch die Stabsstelle Kommunikation erbeten. Die Synode unterstützt ausdrücklich die in Planung befindliche Public-Value-Kampagne, die den Mehrwert der evangelischen Kirche für Individuum und Gesellschaft öffentlich sichtbar machen soll. Mit dem Ziel einer wirkmächtigen Kommunikation relevanter Themen sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Die wesentlichen Erfolgsfaktoren evangelischer Kommunikation sind auf der Basis einer Analyse von Ursachen für Misserfolg beziehungsweise Erfolg bisheriger Kommunikationsbeispiele (wie zum Beispiel Taufinitiative, Pop-Up-Hochzeiten) zu identifizieren. Aus den Ergebnissen werden dann geeignete Maßnahmen mit relevanten Themen für die Kommunikation abgeleitet. Die strukturellen Voraussetzungen für eine vernetzte, strategische und arbeitsteilige Kommunikation von Gliedkirchen und EKD werden geschaffen. Dabei sind auf der deutschlandweiten Ebene andere Kommunikations-Player (wie zum Beispiel  GEP, midi, Diakonie) mit in den Blick zu nehmen. Das Ziel ist eine wirkungsvolle und effiziente Themenkommunikation. Die Marke "Evangelische Kirche" soll für eine gemeinsame Kommunikation stark gemacht werden. Dafür ist sie im Sinne einer relevanten Abgrenzung zu schärfen, strategisch aufzubauen und bundesweit (in Zusammenarbeit von EKD und Gliedkirchen) zu etablieren. Eine vernetzte, datenbasierte Kommunikation soll mittelfristig aufgebaut werden, sodass Daten (unter anderem Mitgliederdaten) einheitlich bearbeitbar und auswertbar werden. |Zum Beschlusstext

Ausschuss für Schrift und Verkündigung

Antrag "Christlicher Glaube und Antisemitismus sind unvereinbar": Die Synode beschließt mit großer Mehrheit, einer Gegenstimmung und zwei Enthaltungen eine klare Ansage. Für die Evangelische Kirche in Deutschland gilt unverrückbar: Christlicher Glaube und Antisemitismus sind unvereinbar. Sie wünscht sich eine Kampagne, die diese Überzeugung klar und unmissverständlich in Landeskirchen und ihre Diakonie, in Gemeinden und in die Gesellschaft trägt. Die Synode bittet den Rat, das Anliegen und den Slogan umgehend aufzunehmen und eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zu entwickeln und anzustoßen, die im ersten Quartal 2024 umgesetzt sowie in die abgestimmte Themensammlung der Kirchenkonferenz und des Rates einbezogen wird.| Text: Fehrs verurteilt Antisemitismus als Sünde |zum Beschlusstext

Antrag "Analog-digitale Fortbildungsformate fördern": Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen, bei einigen Enthaltungen. Der Rat wird gebeten, ein ergänzendes digital-analoges Fortbildungsformat zu ermöglichen, um verstärkt Ehrenamtliche in ihrem kirchlichen Dienst zu fördern. Das Curriculum soll theologische Grundkompetenzen vermitteln und dabei insbesondere auf die Befähigung zu innovativen Formaten in Gemeinde und Sozialraum zielen. Es sollen so Menschen angesprochen werden, die von den bisher vorhandenen Aus- und Fortbildungsangeboten für Ehrenamtliche nicht erreicht werden. Die Fortbildungsangebote sind dementsprechend leicht zugänglich. |Zum Beschlusstext

Ausschuss Diakonie, Bildung, Jugend

Antrag "Entwicklung Standards Sexuelle Bildung": Die Synode hat diesen Antrag bei einigen Enthaltungen und einer Gegenstimme bewilligt. Sie will Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der EKD von Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sowie für sexualpädagogische Konzepte in Deutschland entwickeln. Die Synode bittet das Kirchenamt der EKD in der gebotenen Abstimmung mit dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt, Standards für Sexuelle Bildung in der Evangelischen Kirche in Deutschland zu entwickeln. Sexuelle Bildung gehört zur Bildungsverantwortung von Kirche, weil Sexualität elementarer Bestandteil von Persönlichkeitsentwicklung ist und das evangelische Bildungsverständnis impliziert, Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen. Inhaltlich geht es bei Sexueller Bildung um Fragestellungen, die mit Körperlichkeit, Identität, Beziehungsmustern und Gefühlen zusammenhängen. Insbesondere aufgrund dieses Sensibilitätsfaktors bedarf Sexuelle Bildung einer hohen Professionalität. Daher ist es notwendig, auf der Ebene der EKD Standards für Sexuelle Bildung zu beschreiben, die die fachliche, konzeptionelle Arbeit in den Gliedkirchen, ihren Gemeinden und Einrichtungen sowie in Verbänden unterstützen. |Zum Beschlusstext

Antrag "Gemeinsame Erklärung mit der UBSKM – Aufbau Unabhängiger Regionaler Aufarbeitungskommissionen": Die Synode begrüßt mit einer Enthaltung die geplante Einsetzung Unabhängiger Regionaler Aufarbeitungskommissionen durch Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie auf Grundlage einer Gemeinsamen Erklärung zwischen EKD, Diakonie Deutschland und UBSKM als wichtigen und grundlegenden nächsten Schritt der institutionellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und als Ermöglichung des Rechtes betroffener Personen auf Aufarbeitung. Die Synode bittet die Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie eindringlich um eine einheitliche Umsetzung der Standards der Gemeinsamen Erklärung. |Zum Beschlusstext

Antrag "Vernetzungsplattform BeNe": Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Synode begrüßt die zeitnahe Veröffentlichung der Vernetzungsplattform BeNe als digitales Forum des Austausches und der gegenseitigen Stärkung betroffener Personen. Der Vereinzelung und damit Schwächung der Interessen betroffener Personen kann so effektiv entgegengewirkt werden. Die Synode dankt der Betroffenenvertretung des  Beteiligungsforums für die Konzeption und Planung der Plattform und bittet um einen Folgebericht zum Start und zur Nutzung der Plattform im Rahmen der 4. Tagung der 13. Synode. |Text: Missbrauch: Gremium fordert einheitliche Anerkennung |zum Beschlusstext

Antrag "Soziale Infrastruktur sichern - Sozialen Frieden stärken!": Die Synode bittet den Rat der EKD bei vier Enthaltungen und einer Gegenstimme, sich gemeinsam mit der Diakonie Deutschland auf der politischen Ebene für folgende Punkte einzusetzen: Die soziale Infrastruktur durch auskömmliche Finanzierung sichern, um soziale Verunsicherung und Verarmungstendenzen zu verhindern sowie Abstiegs- und Existenzängsten entgegenzuwirken. Zugänge zu Bildung, Beratung, Teilhabe, Beteiligung und Mobilität erhalten sowie eine flächendeckende Daseinsfürsorge gewährleisten. Dialogräume eröffnen, die alle gesellschaftlichen Gruppen einbeziehen, um so Stigmatisierungen entgegenzuwirken und demokratische Strukturen zu stärken. |Zum Beschlusstext

Antrag "Diskursräume eröffnen": Die Synode ermutigt die Gliedkirchen der EKD, Diskursräume für Menschen der abrahamitischen Religionen zu schaffen, sowie bestehende Initiativen zu stärken und die zu unterstützen, die solche Räume bereitstellen wollen. |Zum Beschlusstext

Antrag "Freiwilligen-Dienste stärken und ausbauen statt kürzen": Die Synode hat den Antrag bei einigen Enthaltungen einmütig angenommen. Die Synode der EKD protestiert gegen mögliche Kürzungen im Bundeshaushalt bei den Freiwilligendiensten. Die Synode bittet den Rat der EKD, sich umgehend gemeinsam mit der Diakonie Deutschland und der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland vor den endscheidenden Gremiensitzungen des Bundestages dafür einzusetzen, die Freiwilligendienste gemäß des Koalitionsvertrags auszubauen, statt sie zu kürzen. Sie sind unverzichtbar als Bildungs-, Lern- und Begegnungsräume und bieten die Chance, Fachkräfte für soziale und Pflegeberufe zu interessieren und zu gewinnen.| Text: Kirchliche Mitarbeitervertreter mahnen mehr Mitbestimmung an |zum Beschlusstext

Antrag "Kirche und Diakonie - Vernetzung und gelingende Zusammenarbeit": Die Synode beschließt bei einigen Enthaltungen und einer Gegenstimme mehrheitlich, dass auf der nächsten Synodentagung im Jahr 2024 das Thema von Vernetzung und gelingender Zusammenarbeit von ev. Kirche und Diakonie Thema sein soll. Die 6. KMU hat gezeigt, welche Bedeutung die Diakonie in der Wahrnehmung von Ev. Kirche hat und welchen Mehrwert. In der Praxis ist das Verhältnis von Kirche und Diakonie oft nicht auf Vernetzung angelegt. Wir sind als Ev. Kirche und Diakonie auf gelingende Zusammenarbeit  angewiesen. Die 6. KMU zeigt, welche Erwartungen an diakonisches Handeln in der Breite der Gesellschaft gerichtet sind. |Zum Beschlusstext

Antrag "Studierende Evangelischer Theologie in Lehramtsstudiengängen": Die Synode bittet das Kirchenamt der EKD mehrheitlich, ein Konzept zu entwickeln, das die aus der KMU abzuleitende Bedeutsamkeit von Religionslehrkräften in den Blick nimmt und das Möglichkeiten aufzeigt, Studierende Evangelischer Theologie in Lehramtsstudiengängen auf ihrem Aus- und Weiterbildungsweg besser zu begleiten, sie besser anzubinden. Darüber hinaus ist auch der Dialog zu E-TFT und KIET zu suchen, um auf den Stellenwert von Studierenden Evangelischer Theologie in Lehramtsstudiengängen hinzuweisen. |Zum Beschlusstext

Antrag "Onlinegottesdienste für Kinder und ihre Familien": Die Synode bittet den Rat der EKD bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen mehrheitlich, zusammen mit dem Comenius-Institut und den Arbeitsstellen für Kindergottesdienst der Gliedkirchen zu prüfen, ob Online-Angebote für Kinder und ihre Familien verlässlich zur Verfügung gestellt werden können, ggf. im Sinne einer komplementären Kooperation. Bereits bestehende Angebote könnten durch Bündelung und Auffindbarmachung bereitgestellt und dafür verwendet werden. Die online-Angebote und mögliche begleitende Materialien sollten auch ehrenamtlich Mitarbeitende in Kindergottesdienstteams unterstützen, ihre eigenen Angebote zu gestalten. Hybride Formen sollten dabei bedacht werden, um den veränderten Bedingungen vor Ort gerecht werden zu können. |Zum Beschlusstext

Motto der nächsten Synodentagung: Das Motto "Migration, Flucht und Menschenrechte" wurde mit großer Mehrheit beschlossen. |Zum Beschlusstext