Der stellvertretende Vorsitzende der Türkisch-Islamischen Union (DITIB), Abdurrahman Atasoy, betonte: "Wir sind sehr glücklich über diesen Vertrag mit der Stadt Köln." Dies sei ein wichtiger Schritt in der Wahrnehmung der muslimischen Glaubensgemeinschaften als Teil der Gesellschaft.
Der erste Gebetsruf der DITIB-Zentralmoschee im Stadtteil Ehrengeld erfolgt den Angaben zufolge gegen 13.24 Uhr. Der Religionsbeauftragte der Zentralmoschee, Mustafa Kader, werde ihn rezitieren. "Dass Muslime mit ihren repräsentativen Moscheen als sichtbarer und mit ihrem Gebetsruf als hörbarer Teil endlich gesellschaftlich angekommen und angenommen sind, ist die Kernbotschaft dieses langen Prozesses", erklärte Atasoy. Diese Entwicklungen hätten die Muslime "aus den unsichtbaren und usseligen Hinterhofmoscheen" in den Schoß der Gesellschaft geholt.
Die Moscheegemeinde in Köln-Ehrenfeld ist die bislang einzige, die im Zuge eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts der Stadt Köln einen Antrag gestellt hatte. Rund zehn weitere Moscheegemeinden haben Interesse bekundet. Genehmigt wird der Muezzinruf durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Auflagen. So muss die Nachbarschaft vorab informiert und eine Ansprechperson benannt werden, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Der Gebetsruf darf nur freitags in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Für die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee eine unterschiedliche Höchstgrenze festgelegt und technisch eingestellt. Dazu ist ein Schallgutachten nötig.