Die Staatsregierung soll Bericht darüber erstatten, welche Ermittlungen gegen Pfarrpersonen und Kirchenangehörige in 2020 und 2021 aufgenommen, welche eingestellt und welche Fälle zur Anklage gebracht wurden. Ziel des Vorgehens sei es, eine einheitliche, die besondere Stellung der Kirchen berücksichtigende, staatsanwaltschaftliche Tätigkeit sowohl im Norden als auch im Süden Bayerns zu erreichen. Dies sei momentan nicht der Fall, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl.
In Bayern werde als einzigem Bundesland gegen Kirchenvertreter strafrechtlich wegen der Gewährung von Kirchenasyl vorgegangen. Zwischen August 2017 und Februar 2021 seien 398 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, dabei gingen die Staatsanwaltschaften in Nordbayern anders vor als in Südbayern.
"Kirchenasyl verdient Respekt"
Mit seinem gemeinsamen Beschluss würdige der Landtag das Kirchenasyl als Ausprägung der Gewissensfreiheit, sagte Schuberl. Die Kirchen hätten einen verfassungsrechtlich hohen Rang, heißt es im Beschluss. Hieraus entspringe das Institut des Kirchenasyls, das "eine lange Tradition in Bayern und Deutschland hat". Die wichtige humanitäre Schutzfunktion des Kirchenasyls als letzter Ausweg für Menschen in Not verdiene Respekt. In besonderen Härtefällen sei eine nochmalige Überprüfung der Fluchtgründe möglich. Gleichwohl seien auch die Kirchen an Recht und Gesetz gebunden.
Wie sich dieser Schulterschluss der demokratischen Fraktionen auf die Strafverfolgung im Freistaat in der Praxis auswirkt, muss sich Schuberl zufolge erst noch zeigen. Der nächste Schritt sei der Bericht des Justizministeriums im Verfassungsausschuss im nächsten Jahr.