So setzt sich die evangelische Kirche zusammen

EKD-Schriftzug im Plenum der EKD-Synode
© epd-bild/Hanno Gutmann
evangelisch.de erklärt die drei Gremien der EKD: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat.
Blick hinter die Kulissen
So setzt sich die evangelische Kirche zusammen
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über drei Gremien: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangig, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 20 Landeskirchen wider.

Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 128 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 von den Landeskirchen entsandt. 28 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Seit diesem Jahr sollen mindestens 20 Synodale zu Beginn ihrer Amtszeit zwischen 18 und 26 Jahren alt sein. Geleitet wird die Synode von einem Präsidium, dem ein oder eine Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die Synode den Rat und aus dessen Mitte die Person für den Ratsvorsitz.

Der Rat ist das mit einer Regierung vergleichbare Leitungsgremium. „Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig“, bestimmt die Verfassung. Der Rat soll dabei insbesondere für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände sorgen, die evangelischen Christen in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Der oder die Synodenpräses ist gesetztes Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam die Person für den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz. Der oder die Ratsvorsitzende vertreten die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit.

Der Kirchenkonferenz gehören Vertreter aus den Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen an. Kirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern haben zwei Stimmen, alle anderen eine Stimme. Die Kirchenkonferenz ist ein mit dem Bundesrat vergleichbares Organ. Damit nehmen die Landeskirchen direkt Einfluss, etwa indem sie an der Gesetzgebung und bei der Ratswahl mitwirken. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat der oder die Ratsvorsitzende.