In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) können künftig auch Menschen über kirchliche Angelegenheiten vor Ort mitentscheiden, die nicht der evangelischen Kirche angehören. Die Landessynode beschloss am Samstag nach intensiver Debatte zum Abschluss ihrer digitalen Frühjahrstagung, dass ab Juli auch einige Nicht-Kirchenmitglieder in Ortskirchenräte berufen werden können. Angehörige der evangelischen Kirche bleiben dort jedoch in der Mehrheit.
Bedenken, dass dann Menschen über das kirchliche Leben vor Ort und möglicherweise auch über Finanz- und Immobilienfragen mitentscheiden könnten, die der Kirche weniger nahestehen, wurden von der großen Mehrheit der Synodalen nicht geteilt. Ziel der Neuregelung ist vor allem, Menschen, die sich bereits für die Kirche vor Ort engagieren, stärker zu beteiligen.
Kleine Gemeinden entlasten
Das neue Gemeindestrukturgesetz, das unter anderem auch Zusammenschlüsse zu Gesamtkirchengemeinden, Pfarrsprengeln und Gemeindeverbänden vorsieht, soll zum 1. Juli in Kraft treten. Ziel ist eine Entlastung kleiner Gemeinden von Verwaltungsaufgaben. Die Synode sprach sich zugleich dafür aus, die Zahl ihrer mehr als 1.000 Gemeinden zu verringern und künftig eine Mindestzahl von 300 Gemeindemitgliedern einzuführen. Darüber soll bei der Herbsttagung des Kirchenparlaments entschieden werden.
Ende 2019 hatten nach Angaben der Landeskirche fast 700 der damals knapp 1.200 Gemeinden weniger als 300 Mitglieder, darunter besonders viele im kirchlichen Sprengel Potsdam. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre außerhalb Berlins eigentlich eine Größe von 1.000 bis 1.500 Gemeindemitgliedern sinnvoll, heißt es dazu in einem Papier der Kirchenleitung. Dies sei jedoch auch wegen der räumlichen Ausdehnung der Gemeinden nicht umsetzbar.
Frauenarbeit stärken
Zu Bedenken, die klassischen Ortsgemeinden könnten in absehbarer Zeit zugunsten einer "Projektekirche" ins Hintertreffen geraten, sagte Bischof Christian Stäblein am Samstag, es werde "ein gutes Miteinander" der verschiedenen kirchlichen Orte gebraucht. Es müssten kritische Rückfragen möglich sein, wie Aufbruch vor Ort gelinge. Es gehe jedoch nicht um eine "Abwicklung" von Ortsgemeinden.
Die Synodalen votierten auch dafür, Frauenarbeit und Familienbildung stärker voneinander abzugrenzen. Die "Frauen in der EKBO" sollen Mitglieder unter anderem im Landesfrauenrat Berlin und im Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg bleiben und gegebenenfalls weiteren frauenpolitischen Zusammenschlüssen beitreten können.
Einheitlicher Wahlturnus steht zur Diskussion
Wiederkehrendes Thema bleibt der sparsame Umgang mit Ressourcen. Dazu gehörte auch der Vorschlag, im kommenden Jahr auf die in einigen Bereichen anstehenden Wahlen zu den Leitungsgremien der Gemeinden zu verzichten und für alle Gemeinden einen einheitlichen Wahlturnus von sechs Jahren einzuführen. Dies lehnte die Synode jedoch vorerst ab und verschob die Entscheidung über einheitliche Amtszeiten auf den Herbst.
Die 108 Synodalen vertreten rund 890.000 Protestanten in Berlin, Brandenburg und der ostsächsischen Region Görlitz. Das Kirchenparlament ist das oberste Leitungsgremium der Landeskirche. Es tagt in der Regel zweimal im Jahr und entscheidet unter anderem über Kirchengesetze.