Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat einem umfassenden Investitionsprogramm für Krankenhäuser zugestimmt. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird der Bund drei Milliarden Euro für Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit in Krankenhäusern bereitstellen. Die Länder sollen weitere 1,3 Milliarden Euro als Investitionsmittel beisteuern. Grundlage des Beschlusses ist der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Das Gesetz braucht nicht die Zustimmung des Bundesrates und wird nach den Angaben voraussichtlich im Oktober in Kraft treten.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Die Länder könnten bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt stellen. Auch länderübergreifende Vorhaben würden gefördert. Normalerweise übernehmen die Länder die Investitionskosten der Krankenhäuser in voller Höhe.

Die im Krankenhausfonds bereitgestellten Gelder sollen dem Bundesministerium zufolge unter anderem für Patientenportale im Internet und für digitales Medikationsmanagement genutzt werden. Auch personelle Maßnahmen könnten durch den KHZF finanziert werden.

Darüber hinaus werde der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds um zwei Jahre verlängert. Erlösrückgänge aufgrund der Pandemie könnten in Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern individuell ermittelt und ausgeglichen werden. Für nicht anderweitig finanzierte zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für Schutzausrüstung könnten ebenfalls Zuschläge vereinbart werden.

Wesentliche Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung im Bereich der Pflege werden nach dem Kabinettsbeschluss ebenfalls verlängert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßte die Verlängerung des Schutzschirms für Pflegeeinrichtungen bis März 2021. Angesichts der im Herbst zu erwartenden steigenden Infektionszahlen müsse die Versorgung der Pflegebedürftigen auch für diese Zeit sichergestellt werden, sagte Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW. Die Kosten durch notwendige Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Masken und der erhöhte Reinigungsaufwand müssten daher refinanziert werden.