Ärzteschaft fordert Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes

Ärzteschaft fordert Liberalisierung des Embryonenschutzgesetzes

Berlin (epd). Die Bundesärztekammer hat eine weitgehende Liberalisierung des deutschen Embryonenschutzgesetzes gefordert. In einem am Mittwoch veröffentlichten Memorandum fordert sie unter anderem, das in Deutschland geltende Verbot der Eizellspende zumindest in engen Grenzen aufzugeben. Zudem spricht sie sich dafür aus, bei künstlichen Befruchtungen zu erlauben, dass mehr Embryonen als bislang erzeugt sowie wahrscheinlich entwicklungsfähige Embryonen identifiziert werden dürfen. Das Embryonenschutzgesetz sei veraltet und müsse an die aktuellen medizisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden, forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt.

Das strenge Embryonenschutzgesetz von 1990 begrenzt bislang die Zahl der Embryonen, die pro Zyklus für künstliche Befruchtungen erzeugt werden dürfen auf drei - die sogenannte Dreierregel. Gleichzeitig dürfen nicht mehr Eizellen befruchtet als übertragen werden. Damit ist auch eine Selektion ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es bislang nur nach strengen Kriterien bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik für Paare, die andernfalls keine Chance auf ein Kind und in der Regel durch Gen-Defekte bereits Fehl- oder Totgeburten durchgemacht haben.

Eine Eizellspende verbietet das Embryonenschutzgesetz ebenso. Danach darf eine Schwangerschaft nur bei der Frau herbeigeführt werden, von der die Eizelle stammt. Wissenschaftler und Ärzte in Kinderwunschzentren fordern seit längerem, die strengen deutschen Regeln zu reformieren. Sie argumentieren, damit könne mehr Eltern der Kinderwunsch erfüllt werden. Zudem könnten dadurch Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden.

Der Argumentation schließt sich die Bundesärztekammer an. Sie fordert außerdem eine klare Erlaubnis sogenannter Embryospenden, bei denen die bei künstlichen Befruchtungen übrig gebliebenen Embryonen einem anderen Paar zur Verfügung gestellt werden. Sie gelten in Deutschland als nicht verboten, sind aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Der Ethikrat hatte bereits 2016 eine gesetzliche Klarstellung im Sinne einer Erlaubnis für die Embryospende gefordert. Eine Aufweichung der Dreierregel und eine Erlaubnis der Eizellspende hat er bislang kritisch gesehen.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz, eines der strengsten im internationalen Vergleich, ist seit seinem Inkraftreten nicht mehr wesentlich verändert worden. Leihmutterschaft und die Erzeugung menschlicher Embryonen für die Forschung sind danach verboten. Stark reguliert ist auch die Reproduktionsmedizin. Vorstöße für ein neues Fortpflanzungsgesetz und mehr Möglichkeiten für die Forschung an Embryonen kommen unter anderem von Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. In der Politik setzt sich vorwiegend die FDP für eine Erweiterung der Forschungsmöglichkeiten und teilweise Legalisierung der Leihmutterschaft ein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt das ab und hat deutlich gemacht, dass das Embryonenschutzgesetz in dieser Legislaturperiode nicht geändert wird.

epd co/bm jup