Patientenschützer: Schwerstkranke nicht den Krankenkassen ausliefern

Patientenschützer: Schwerstkranke nicht den Krankenkassen ausliefern

Dortmund (epd). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Änderungen des geplanten Intensivpflegegesetzes. "Der Gesetzentwurf schürt bei den 20.000 Schwerstkranken und ihren Angehörigen Ängste", sagte Vorstand Eugen Brysch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor einer am Mittwoch geplanten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Nach dem Entwurf seien die schwerstkranken und pflegebedürftigen Patienten "den Kostenträgern ausgeliefert".

Das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass Intensiv- und Beatmungspatienten nur noch dann zuhause oder in speziellen Einrichtungen ambulant versorgt werden dürfen, wenn "die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt ist". Überprüft werden soll dies vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Betroffene fürchten deshalb, dass sie künftig auch gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gezwungen werden könnten.

Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "tatsächlich" und "dauerhaft" hätten die Krankenkassen eine sehr große Entscheidungsmacht, kritisierte Brysch und forderte, der Gesetzgeber müsse genau definieren, was diese Begriffe bedeuten. Zudem müsse die Rolle des Medizinischen Dienst klar umrissen sein. "Auch dürfen festgestellte Mängel nicht sofort zwangsläufig in eine Heimunterbringung führen", betonte der Patientenschützer. Den Betroffenen sei eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

"Kommt das Gesetz ohne Änderungen, dann wird der Grundsatz 'ambulant vor stationär' auf den Kopf gestellt", warnte Brysch. Dringend nachgebessert werden müsse der Gesetzentwurf auch, um kriminellen Machenschaften in der Branche das Handwerk zu legen. Deshalb müssten die Heimaufsichten Zugang zu den Pflege-WGs bekommen.

Gesundheitsminister Spahn will mit dem Intensivpflegegesetz die Kontrollen und Qualitätsanforderungen erhöhen, nachdem etliche Fälle von Abrechnungsbetrug bekanntgeworden waren. Einen ersten Gesetzesentwurf hatte der Minister nach Protesten bereits überarbeiten lassen.