Corona-Krise: EU-Gesetz für Kurzarbeitergeld

Corona-Krise: EU-Gesetz für Kurzarbeitergeld

Brüssel (epd). Die Europäische Union hat ein neues Gesetz beschlossen, das Kurzarbeitergeld und ähnliche Maßnahmen in der Corona-Krise mit bis zu 100 Milliarden Euro unterstützen soll. Die EU werde das Geld als günstige Darlehen an beantragende Mitgliedstaaten vergeben, die damit ihre Maßnahmen finanzieren könnten, teilte der Rat der EU am Dienstag in Brüssel mit.

Das SURE genannte Instrument werde "ein wichtiges Sicherheitsnetz zum Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sein", erklärte Finanzminister Zdravko Maric aus Kroatien, das derzeit dem Rat der EU vorsitzt. SURE steht für "support to mitigate unemployment risks in an emergency" - "Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise". Es soll rückwirkend vom 1. Februar an und zunächst bis zum 31. Dezember 2022 laufen und auch für Selbstständige sowie für bestimmte gesundheitsbezogene Maßnahmen insbesondere am Arbeitsplatz nutzbar sein.

Allerdings ist die Finanzierung noch nicht abgeschlossen. Die EU-Kommission will das Geld für die Kredite an den internationalen Kapitalmärkten aufnehmen. Die Summen werden durch den EU-Haushalt und durch Garantien der Mitgliedstaaten abgesichert. Erst wenn alle Mitgliedstaaten ihre Garantien bereitgestellt haben, ist SURE einsatzfähig.