Bund und Länder beraten weiter über Lockerungen für Gottesdienste

Bund und Länder beraten weiter über Lockerungen für Gottesdienste
Bund und Länder beraten weiter über mögliche Lockerungen beim Versammlungsverbot von Religionsgemeinschaften. Am Freitag wollten der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über Konzepte beraten, die die Kirchen sowie die jüdischen und muslimischen Gemeinschaften erarbeitet haben. Beschlüsse wurden aber nicht erwartet.

Zu den im März verhängten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehörte auch ein Gottesdienstverbot. In der vergangenen Woche verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf, daran zunächst festzuhalten, aber parallel über eine mögliche Lockerung zu beraten.

In einzelnen Bundesländern gelten aber schon Lockerungen oder sind angekündigt. So können in Sachsen schon unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln seit Montag Gottesdienste gefeiert werden. In Thüringen ist das ab diesem Wochenende möglich. In Nordrhein-Westfalen sollen religiöse Versammlungen ab dem 1. Mai möglich sein, in Berlin ab dem 4. Mai.

Zumindest in der Frage des Startzeitpunkts gibt es ein uneinheitliches Vorgehen der Länder, was manche Kirchen vor besondere Herausforderungen stellt. Die Grenzen von Bistümern und Landeskirchen verlaufen oftmals nicht mit der Grenze des Bundeslandes, so dass in verschiedenen Gemeinden einer Kirche unterschiedliche Regelungen gelten.

Angestrebt ist für die Beratungen von Bund und Ländern, dass bundesweit möglichst die gleichen Regeln für Abstand, Größe der Veranstaltungen und Hygiene gelten. Am Montag soll sich das sogenannte Corona-Kabinett mit den Konzepten der Religionsgemeinschaften befassen. Angedacht war eine Beschlussempfehlung für die Beratungen der Regierungschefs von Bund und Ländern am 30. April. Merkel deutete am Donnerstagabend allerdings an, dass über weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auch erst am 6. Mai entschieden werden könnte. Was das für religiöse Veranstaltungen bedeuten kann, blieb offen.