Jede der 20 EKD-Landeskirchen werde sich verantwortungsvoll mit hygienischen Fragen rund um die Austeilung des Abendmahls beschäftigen, um eine mögliche Ansteckungsgefahr gering zu halten, fügte er hinzu.
So hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihre Gemeinden und Einrichtungen am Donnerstag über vorbeugende Maßnahmen informiert und Hilfen zur Orientierung gegeben.
Im Zentrum steht der Hinweis, dass sich auch Kirchengemeinden selbstverständlich nach den Anweisungen der zuständigen Gesundheitsbehörden zu richten haben. Das Robert-Koch-Institut empfehle für die allgemeine Vorsorge im Alltag die üblichen Regeln, die für den Grippe-Schutz gelten: eine gründliche Hand-Hygiene, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Niesen in die Armbeuge, auf direkten Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten, Abstand halten - insbesondere von Erkrankten - und gute Belüftung der Räume. Die Verantwortung dafür, ob Veranstaltungen einer Kirchengemeinde stattfinde, liege vor Ort beim jeweiligen Kirchenvorstand. Das könne beispielsweise auch die Schließung von evangelischen Kindertagesstätten in bestimmten Gebieten oder die Absage von kirchlichen Veranstaltungen betreffen, heißt es in einer Handreichung.
Als vorbeugende Maßnahme nennt das Informationsschreiben auch, in Gottesdiensten beim Abendmahl im Zweifelsfall auf das Herumreichen des Kelches mit Wein zu verzichten. Bei der Feier des Abendmahls böten Einzelkelche oder das Eintauchen des Brotes in den Kelch mit Saft oder Wein (die Intinctio) besseren Schutz vor Ansteckung als der Gemeinschaftskelch. Es verweist dabei auf die lange theologische Tradition, dass "wir auch im Brot die ganze Fülle des Heils empfangen". Als besondere Vorsichtsmaßnahme könne auch nur das Brot zu sich genommen werden.
Schließlich solle das Augenmerk nicht nur dem Schutz der Gesunden, "sondern auch der Sorge für die Kranken" gelten, heißt es in dem Schreiben weiter. So sollten die evangelischen Gemeinden und Einrichtungen "sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und den Kranken sowie ihren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorglich beistehen."