Bundeskabinett beschließt Gesetzesänderungen für Beatmungs-Patienten

Bundeskabinett beschließt Gesetzesänderungen für Beatmungs-Patienten

Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin neue Regeln für Intensivpflege-Patienten auf den Weg gebracht. Es billigte einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der zum Ziel hat, die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten zu verbessern und stärker zu kontrollieren.

Die hohen Vergütungen von bis zu 25.000 Euro im Monat für eine Rund-um-die Uhr-Betreuung zu Hause hatten betrügerische Pflegedienste angelockt. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an Ärzte und Pflegedienste erhöht. Die Prüfer der Krankenkassen sollen die Versorgung zu Hause oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft künftig jährlich kontrollieren.

Zugleich sollen Intensivpflege-Patienten, die im Pflegeheim leben, finanziell entlastet werden. Krankenhäuser werden angehalten, vor der Entlassung eines Patienten zu prüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist.

Spahn erklärte, die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen solle dort erfolgen, wo sie am besten geleistet werden könne. Sie dürfe keine Frage des Geldbeutels sein, und es dürfe auch niemand wegen falscher finanzieller Anreize länger künstlich beatmet werden als unbedingt nötig.

Der Minister hatte nach heftigen Protesten unter anderem von Behindertenverbänden den bereits vor Monaten vorgelegten Gesetzentwurf entschärft. Der Widerstand hatte sich daran entzündet, dass Beatmungspatienten ursprünglich nur noch ausnahmsweise in der eigenen Wohnung versorgt werden sollten. Viele fürchteten, in ein Heim gezwungen werden zu können.

Das Gesetz sieht neben den Änderungen für die außerklinische Intensivpflege auch vor, Patienten den Zugang zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zu erleichtern, insbesondere älteren Menschen.