Meinungsfreiheit deckt nicht Nazi-Vergleich bei Stammzellenforschung

Stammzellenforschung
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Stammzellenforscher in Deutschland
Meinungsfreiheit deckt nicht Nazi-Vergleich bei Stammzellenforschung
Ein Abtreibungsgegner, der Stammzellenforschung mit Nazi-Experimenten verglichen hatte, ist mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Verurteilung des Mannes in Deutschland wegen Beleidigung verstoße nicht gegen die Meinungsfreiheit, befand am Donnerstag der EGMR in Straßburg.

2007 hatte der Abtreibungsgegner eine Presseerklärung im Internet veröffentlicht, in der er die Stammzellenforschung und eine damit befasste Forschergruppe an der Universität Bonn kritisierte, erläuterte der EGMR. Dabei seien einer der Professoren namentlich genannt und die Forschung mit Experimenten an Menschen unter dem Regime der Nationalsozialisten verglichen worden. Im darauffolgenden Jahr wurde der Verfasser wegen Beleidigung zu 450 Euro Geldbuße verurteilt, seine Einsprüche vor der deutschen Justiz scheiterten.



Der EGMR urteilte nun, dass die deutsche Justiz bei ihrem Vorgehen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Meinungsfreiheit nicht verletzt habe. Das europäische Gericht stufte die Aussagen den Mannes unter anderem als "schwerwiegende und besonders beleidigende Vergleiche" ein, die "über die Grenzen jeder akzeptablen Kritik hinausgingen". Zwar gestand der EGMR zu, dass es nicht Hauptabsicht des Klägers gewesen sei, den betroffenen Forscher zu attackieren. Durch die namentliche Nennung habe seine Pressemitteilung dennoch eine "stigmatisierende und diffamierende Wirkung" gehabt.