Online-Beteiligung zum Medienstaatsvertrag gestartet

Digitale Medien
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"Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben", erklärt die Staatssekretärin für Medien und Digitales Heike Raab.
Online-Beteiligung zum Medienstaatsvertrag gestartet
Die Rundfunkkommission der Länder stellt ihre Vorschläge zu einem neuen Medienstaatsvertrag öffentlich zur Diskussion.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Medienschaffende seien eingeladen, "aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen", erklärte Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales in Rheinland-Pfalz, am Montag in Mainz. Es gehe um die Anpassung des bisherigen Vertragswerks an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters. 

"Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben", erklärte Raab. "Hier wollen wir als Bundesländer die Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung schaffen." Interessierte können bis zum 26. August auf der Website http://rundfunkkommission.rlp.de Stellung nehmen.

Die Rundfunkkommission hat nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei Mitte Juni einen ersten Arbeitsentwurf für den Medienstaatsvertrag beraten. Dieser enthält konkrete Regelungsvorschläge zu den Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung und erstmals auch für sogenannte Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen und Videoportale. Nun können öffentlich-rechtliche und private Sender, Verbände, Unternehmen, Vertreter der Medienwirtschaft sowie Bürger online Anmerkungen, Kritik und Vorschläge einbringen. Die Rundfunkkommission will im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beraten.

Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Der Rundfunkstaatsvertrag, den alle 16 Bundesländer 1991 geschlossen haben, regelt unterschiedliche Bereiche des Rundfunkrechts, unter anderem die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Zulassung von Privatsendern.