Der Hauptschulabschluss am Ende der Ausbildung - nicht schon als Voraussetzung für den Start ins Berufsleben: Hessen öffnet sich in der Altenpflege neuen Ideen und will damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen soll es ein Ansatz gegen den Pflegenotstand sein, zum anderen eine Chance für Flüchtlinge. Getestet werden nun Kurse in der Altenpflegehelferausbildung, für deren Einstieg der Schulabschluss nicht bereits Bedingung ist. Am Ende muss er allerdings vorliegen. Hessen folgt mit seinem Modellprojekt dem Vorreiter Nordrhein-Westfalen.
Die Idee findet bei den Sozialverbänden überwiegend Zustimmung. "Die Ausbildung mit integriertem Hauptschulabschluss schafft eine Zukunftsperspektive für geflüchtete Menschen", lobt der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Tews. Nicht nur werde so ein Schulabschluss erzielt, sondern es werde zugleich der Berufsabschluss zum Altenpflegehelfer erworben. Auf diesen lasse sich aufbauen bis zur examinierten Pflegefachkraft.
Zehn Teststandorte in ganz Hessen
Möglich wird dieses Vorhaben, weil der Landtag eine Klausel im Hessischen Altenpflegegesetz geändert hat. Darin ist die Altenpflegehelferausbildung geregelt, für die ein Hauptschulabschluss Zugangsvoraussetzung ist. Jetzt kann davon abgewichen werden. Künftig können Modelle in der Altenpflegehelferausbildung genehmigt werden, in denen der Schulabschluss erst während einer zweijährigen Ausbildung erworben wird. "Es wird jedoch nicht von der Zulassungsvoraussetzung des Hauptschulabschlusses in der einjährigen Altenpflegehelferausbildung abgewichen", betont die Sprecherin des Hessischen Sozialministeriums, Esther Walter, gegenüber dem epd. Ziel sei es, verschiedene Ausbildungsformate zu erproben.
Der fehlende Hauptschulabschluss bedeute für viele Flüchtlinge eine zusätzliche Hürde für die Aufnahme der Pflegehelferausbildung, betont Walter. Bewerber hätten sich deshalb nicht länger für die Pflege interessiert, sondern lieber andere Berufen gewählt.
Das Ministerium hat zehn Teststandorte ausgewählt, verteilt über ganz Hessen. Vorgesehen ist der Start des insgesamt auf drei Jahre angelegten Versuches zum Schuljahresstart 2018/19. Jeweils 16 Teilnehmer sollen einen Kurs füllen. Damit ist die Platzzahl auf 480 Personen begrenzt.
Bernd Tews verweist auf die positiven Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen. Das Land biete bereits seit 2016 die Möglichkeit an, einen fehlenden Hauptschulabschluss im Rahmen der Ausbildung nachzuholen. Dort habe der bpa das Projekt "Care for Integration" gemeinsam mit der Akademie für Pflegeberufe und Management entwickelt. Über 110 Flüchtlinge hätten bereits ihren Weg in die Altenpflegehilfeausbildung gefunden, und die meisten von ihnen strebten danach die Fachkraftausbildung an.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen begrüßte die Initiative. "Es ist ein guter Ansatz, wenn Flüchtlinge parallel zu zwei Abschlüssen kommen", sagt die zuständige Referentin, Marion Hersina. Das sei mit Blick auf den zunehmenden Personalmangel in der Pflege ein richtiger Schritt, um die Zuwanderer zu qualifizieren. Offen sei allerdings noch, ob die geschulten Flüchtlinge dem Arbeitsmarkt auch dauerhaft zur Verfügung stehen. Das sei eine Frage des "diffizilen Aufenthaltsrechtes".
Kritik und Zweifel
"Die gezielte Verbindung von Theorie und Praxis trägt dazu bei, dass sich die Auszubildenden schneller einleben können und die Sprache, vor allem die Fachsprache in der Pflege, einfacher erfassen", heißt es bei der Diakonie Hessen. Der evangelische Wohlfahrtsverband mahnt eine sichere Finanzierung des Projektes an. Der Aufwand für die Begleitung der Flüchtlinge während der Ausbildung steige erheblich, etwa durch die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer: "Das Schulgeld für diese neuen Kurse muss daher vom Land Hessen gezahlt werden."
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe kritisiert indes die Neuregelung. "Wir haben einen Fachkräfte- und keinen Hilfskräftemangel", erklärte jüngst der Bundesvorsitzende Carsten Drude in Berlin: "Wir halten es für unverantwortlich, Personen ohne Schulabschluss und mit erwartungsgemäß unzureichender Sprachkompetenz ausgerechnet zu einer Pflegeausbildung zuzulassen." Auch wenn es sich in diesem Fall 'nur' um einen Helferberuf handele: "Sie ist für solcherlei Modellversuche grundsätzlich nicht geeignet."