Die Gesetzesnovelle solle rückwirkend zum Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten, das am 3. August startet, teilte der Sprecher mit. Der neue Paragraf 58 im Schulgesetz soll Schülerinnen verbieten, eine gesichtsbedeckende Kleidung wie eine Burka oder einen Nikab zu tragen.
Niedersachsen will zum kommenden Schuljahr die Vollverschleierung von Schülerinnen im Unterricht verbieten. Der Landtag soll möglichst noch im August über eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes abstimmen, wie ein Sprecher des Kultusministeriums am Freitag in Hannover sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der "Braunschweiger Zeitung". Die Fraktionen des Landtags hätten gemeinsam einen Vorschlag für die Gesetzesänderung formuliert.
Die Bundesländer handhaben eine mögliche Verschleierung im Unterricht nach Angaben der Kultusministerkonferenz in Berlin unterschiedlich. Die Regelung ergebe sich meist aus der Haus- oder Schulordnung, erläuterte Sprecher Torsten Heil. Ein Passus, der konkret auf die Kleidung verweist, findet sich bislang in keinem Schulgesetz.
"Grundsätzlich erfüllt eine vollverschleierte Schülerin nach Auffassung des Sekretariats der Kultusministerkonferenz nicht die Schulpflicht", sagte Heil dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es handele sich hier "um ein objektives Unterrichtshindernis", so dass die Schule ihren staatlichen Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen könne. Problematisch sei eine Verschleierung schon allein deshalb, weil die Lehrer nicht wüssten, wen sie vor sich hätten. "Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an und Konflikte dieser Art sollten vorrangig pädagogisch gelöst werden", sagte Heil.
In Niedersachsen hatten mehrere Schülerinnen, die im Unterricht einen Gesichtsschleier (Nikab) trugen, die Politik beschäftigt. Für Diskussionen sorgte insbesondere ein muslimisches Mädchen in Belm bei Osnabrück, das über Jahre vollverschleiert in den Unterricht kam. Schule und Ministerium hatten dies geduldet. Die Schülerin hat nach Angaben der Gemeinde Belm inzwischen ihren Realschulabschluss abgelegt und die Schule verlassen.
Mit ihrer Initiative folgt die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Hinnerk Wißmann aus Münster. Für einen solchen Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit sei "eine hinreichende gesetzliche Regelung erforderlich", sagte Wißmann und machte einen Formulierungsvorschlag: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Pflicht haben, "durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen".