Montgomery: Sterbehilfe-Gesetz ändert nichts an ärztlicher Praxis

Montgomery: Sterbehilfe-Gesetz ändert nichts an ärztlicher Praxis
Das neue Sterbehilfe-Gesetz ändert nach Ansicht des Ärztepräsidenten Frank Ulrich Montgomery nichts an der Praxis im Gesundheitswesen.

"Durch den Beschluss wird sich an dem bisherigen Umgang der Ärzte mit dem Thema Sterbehilfe in der Praxis nichts ändern", sagte Montgomery der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Ausnahme seien die Mediziner, die mit Sterbehilfe-Vereinen zusammengearbeitet hätten: "Aber das ist ein sehr geringer Prozentsatz an Ärzten."

Montgomery begrüßte die gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe. Dadurch werde das Thema in der Bevölkerung nun anders wahrgenommen. "Das wird vielen Menschen helfen, klare Beschlüsse für die eigene Situation zu treffen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer.



Das Gesetz zum Verbot der organisierten Suizidbeihilfe wurde nach langer und kontroverser Debatte Anfang November im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz stellt die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Unterstützung bei der Selbsttötung unter Strafe, will aber Gewissensentscheidungen von Ärzten und Angehörigen im Einzelfall nicht sanktionieren. Die Regelung zielt vor allem auf Sterbehilfe-Vereine, die Sterbewilligen Assistenz beim Suizid anbieten. Die Hilfe beim Suizid ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Die Bundesärztekammer untersagt Ärzten allerdings in ihrer Musterberufsordnung, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.