Was sind Taufzeugen oder Taufzeuginnen?

Taufe
© epd-bild/Tim Wegner
Taufzeugen stehen in einer besonderen Beziehung zu dem Taufgeschehen und den Getauften.
Taufpatenschaft
In einigen Regionen gibt es neben Taufpat:innen auch sogenannte Taufzeuginnen und Taufzeugen. Diese können zum Beipiel eine Lösung sein, wenn keine der Personen, die als Taufpate oder Taufpatin infrage kommt, Mitglied in einer chistlichen Kirche ist.

Mehr als ein Begriff

„Taufzeuge/Taufzeugin“ ist ein schillernder Begriff. Der Begriff des „Zeugen“ legt das Folgende nahe: Es geht um Menschen, die eine Taufe gesehen haben und darum bezeugen können. Nicht zufällig erinnert der Begriff des Taufzeugen/ der Taufzeugin an den des Trauzeugen/der Trauzeugin, der/die bis 1998 nach deutschem Recht zwingend anwesend sein musste, um eine Ehe rechtsgültig zu schließen. Bis heute hat der Trauzeuge/die Trauzeugin eine gewisse Tradition, sowohl beim Standesamt wie bei der kirchlichen Trauung. Notwendig ist er/sie bei beidem nicht, aber die Anwesenheit kann eine besondere Beziehung zwischen Trauleuten und Trauzeug:innen ausdrücken. Ähnlich ist es mit dem Begriff des Taufzeugen/der Taufzeugin, der/die die Taufe nicht nur beobachtet, sondern auch in einer besonderen Beziehung zu dem Taufgeschehen und den Getauften steht. Das gilt für den Taufpaten/die Taufpatin auch.

Der Unterschied zum Patenamt

Taufpat:innen und Taufzeug:innen sind von dem Täufling bzw. für ihn stellvertretend ausgewählte Menschen, die Getaufte auf ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten. Neben den Gemeinsamkeiten gibt es auch erkennbare Unterschiede:

Das Patenamt ist aus Sicht der Kirche ein offizielles Amt, das die Kirche verleiht. Dabei ist dieses Amt daran gebunden, dass Pat:innen getauft und Mitglied in der Kirche sind. Sie stehen dafür ein, über die Inhalte und Formen evangelischen Christseins Auskunft geben können.

Für die katholische Kirche kann sogar nur ein/e gefirmte/r Katholik/Katholikin das Patenamt übernehmen. Neben – aber nicht anstelle von – Taufpat:innen kann es Taufzeug:innen geben. Als Taufzeug:innen können nicht-katholische, getaufte Christinnen und Christen, die Mitglieder einer Kirche sind, für den oder die katholisch Getaufte/n Taufzeug:innen sein. Aus evangelischer Sicht hingegen kann jede:r Taufpat:in werden, sofern die Person Mitglied in einer christlichen Kirche und religionsmündig bzw. 14 Jahre alt ist. Darum braucht die evangelische Kirche an dieser Stelle den Begriff des Taufzeugen/der Taufzeugin nicht.

Was, wenn die Person, die man gern als Pat:in hätte, konfessionslos ist?

Bisher gibt es in den evangelischen Kirchen keine einheitlichen und offiziell eingeführten Bezeichnungen für Personen, die aus bestimmten Gründen keine Pat:innen werden können oder wollen, die aber nach dem Wunsch der Familie Pat:innen sein sollen.

Die Württembergische Landeskirche regelt diesen Fall so: „Wenn es nicht gelingt, Paten zu finden, … sollen Taufzeuginnen oder -zeugen bestellt werden. … Manchmal sind es Personen, die diese Voraussetzungen für das Patenamt nicht erfüllen, von der Tauffamilie aber dennoch als Begleitpersonen ihrer Kinder gewünscht werden. Taufzeugen können ins Taufverzeichnis eingetragen werden. Kirchlich gesehen besteht ihre einzige Aufgabe darin, im Zweifelsfall bestätigen zu können, dass Ihr Kind getauft wurde.“

Die Landeskirche von Kurhessen-Waldeck geht noch einen Schritt weiter: Hier gehört die Idee von Taufzeug:innen zur allgemeinen Taufpraxis. Konfessionslose und Menschen anderer Religionen sollen in besonderer Weise an der Taufe beteiligt werden können. Wie bei Trauzeug:innen im Traugottesdienst werden Taufzeug:innen zum Beispiel ins Taufgespräch eingebunden, um dort über deren Mitwirkung ins Gespräch zu kommen. Sie können bei der Fürbitte mitwirken oder sich mit der Familie segnen lassen. Nicht zuletzt können auch sie bei der Taufe ein Versprechen abgeben. Einen ausführlichen Artikel zur kurhessischen Taufpraxis können Sie hier lesen.

Da es keine einheitliche Regelung in den evangelischen Kirchen zum Thema Taufzeug:innen gibt, ist es unbedingt ratsam, sich in der eigenen Kirchengemeinde zu informieren, wie die Regelungen vor Ort sind.

Autoren

Lars Hillebold

Axel Sauerwein

Lars Hillebold wurde als Kind 1972 in Kassel getauft, ist Pfarrer, Leiter des Referats Gottesdienst und Theologie sowie Vorsitzender der Liturgischen Kammer der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und Buchautor, vor allem von Büchern zu Gottesdiensten, Predigt und Kasualien.