Lange Haftstrafen für Hells-Angels-Rocker

Lange Haftstrafen für Hells-Angels-Rocker
Zwei 29 und 43 Jahre alte Anhänger der Hells Angels sind am Dienstag zu siebeneinhalb und vier Jahren Haft verurteilt worden, weil der Revierkampf mit einem "Outlaw" für diesen tödlich geendet hatte. Allerdings entschied das Landgericht Kaiserslautern nicht auf Mord.

Es war ein Revierkampf im Rockermilieu, der für ein führendes Mitglied des Motorrad-Clubs Outlaws tödlich endete: Zwei 29 und 43 Jahre alte Anhänger der Hells Angels sind am Dienstag zu siebeneinhalb und vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern sah den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Mordvorwurf allerdings nicht als erwiesen an. Es entschied auf Körperverletzung mit Todesfolge. "Die Kammer geht nicht davon aus, dass es sich hier um einen von langer Hand geplanten Mordanschlag handelte", sagte der Richter.

Seinen Worten zufolge sollte der Outlaw "aufgemischt" werden, um den Gebietsansprüchen der Hells Angels in der Region Donnersberg (Rheinland-Pfalz) Nachdruck zu verleihen. Während der Urteilsverkündung blieb es im Gerichtssaal ruhig. Jeweils rund ein Dutzend Anhänger der beiden verfeindeten Motorrad-Clubs saßen im Zuschauerraum, von einer menschlichen Mauer aus Polizisten getrennt. Auch der letzte Tag des Prozesses, der seit Dezember lief, stand im Zeichen starker Sicherheitsvorkehrungen.

Der 45 Jahre alte Präsident der neugegründeten Outlaws-Einheit Donnersberg war am 26. Juni 2009 spätabends auf einer Landstraße bei Stetten auf seinem Motorrad gestoppt und erstochen worden. Die tödlichen Verletzungen soll ihm ein dritter, noch flüchtiger Hells Angel verpasst haben - im Exzess, wie es der Richter ausdrückte. Der 27-Jährige ist bis heute laut Staatsanwaltschaft "wie vom Erdboden verschwunden".

Angeklagter als Kronzeuge

Der 43 Jahre alte Angeklagte war nach der Tat zur Polizei gegangen und hatte sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt. Er wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge und unter anderem auch wegen Nötigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 29 Jahre alte Angeklagte muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Nötigung und Beteiligung an einer Schlägerei siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der ältere Angeklagte hatte am Tatabend den Wagen gefahren, mit dem der Outlaw gestoppt worden war. Zuvor hatte sich das Hells- Angels-Trio an einem Outlaw-Treffpunkt auf die Lauer gelegt. Der 29- Jährige und der dritte Täter hätten den Outlaw dann vom Motorrad gezogen, sagte der Richter. Als ein Taxi kam, hätten sie sich kurz im Straßengraben versteckt. Der Outlaw-Präsident rappelte sich auf und wollte auf seinem Motorrad fliehen. Dann versetzte ihm der 27-Jährige die tödlichen Stiche, so der Richter. Die Kutte des Outlaw - Weste mit Rockerclub-Emblem - nahmen die Täter als Trophäe mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes gefordert, die Verteidigung Haftstrafen von maximal drei beziehungsweise vier Jahren. Oberstaatsanwalt Hans Bachmann sagte nach dem Urteil: "Ich verrate kein Geheimnis, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil nicht glücklich ist." Er kündigte wie auch der Vertreter der Nebenklage an, Revision einzulegen.

dpa