Twitter-Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

Twitter-Links zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig
Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich bundesweit erstmals mit der Linkhaftung beim Microblogging Dienst Twitter beschäftigt.

Es könnte eine wegweisende Entscheidung werden: Die Richter der achten Kammer für Handelssachen stimmten einer einstweiligen Verfügung zu, die einem Twitterer untersagt, weiter Links auf Seiten zu posten, die rechtswidrige Inhalte darstellen.

Die bei Twitter geposteten Links führten auf Foren, in denen ein anonymer Nutzer diverse Behauptungen über ein Unternehmen aufgestellt hatte. Das betroffene Unternehmen wertete diese Behauptungen als massiv geschäftsschädigend. Die Accounts bei Twitter wiederum gehörten zu einem ehemaligen Vertragspartner des betroffenen Unternehmens. Nach Beendigung des Vertrages verlinkte der Twitterer auf die besagten Inhalte mit der Bemerkung, dass diese Inhalte "sehr interessant" seien, so der Anwalt des Unternehmens, Hajo Rauschhofer. Außerdem soll dem Twitterer bekannt gewesen sein, dass die Inhalte, auf die er via Twitter verlinkte, falsch waren.

Zu klären war die Frage, ob sich der Twitterer durch die aktive Verlinkung die Inhalte der beanstandeten Seite zu eigen gemacht hatte. "Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht", so Rechtsanwalt Rauschhofer. "Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt. Wer aktiv verlinkt, macht sich die Inhalte zueigen", so Rauschhofer.

Das Landgericht Frankfurt folgte der Argumentation und gab dem Unternehmen mit der einstweiligen Verfügung nun Recht. Es untersagte die Verlinkung von den beiden Twitteraccounts auf Seiten Dritter, die die beanstandeten Behauptungen enthalten (Beschluss vom 20. April 2010, Az 3-08 O 46/10).

Allerdings ist das Verfahren damit noch nicht beendet, denn der Twitterer kann gegen die Verfügung noch Einspruch einlegen. Allerdings ist die einstweilige Verfügung schon ein Hinweis darauf, dass alle Twitternutzer darauf achten sollten, welche Links auf welche Seiten sie posten.

fra