Parteien schaffen neue Rechtslage für alte Jobcenter

Parteien schaffen neue Rechtslage für alte Jobcenter
Der Weg für die notwendige Neuorganisation der Jobcenter ist frei. Nach monatelangem Streit einigte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Union, FDP und SPD in der Nacht zum Samstag auf die Grundzüge einer Reform. Kernpunkt ist eine Änderung des Grundgesetzes, damit die Jobcenter Langzeitarbeitslose wie bisher betreuen können.

"Damit soll die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet werden», teilte das Ministerium von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Samstag in Berlin mit, ohne Details zu nennen. Zudem kann die Zahl der Optionskommunen deutlich erhöht werden, was ein Anliegen der Union war. Während der Landkreistag dies begrüßte, kam Kritik von Gewerkschaften und Linkspartei. Die Optionskommunen haben die Wahl, ihre Bezieher von Arbeitslosengeld II selbst zu betreuen statt dies gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zu tun, wie dies in sonst allen Jobcentern noch der Fall ist.

Voraussetzungen für Verfassungsänderungen sind da

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen in den 345 Jobcentern als verfassungswidrig beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 verlangt. Um beim bisherigen Modell bleiben zu können, muss das Grundgesetz geändert werden. Für die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit braucht die schwarz-gelbe Koalition die Stimmen der SPD. Das Verhandlungsergebnis soll am Mittwochabend einer Spitzenrunde der Koalition und der SPD zur Entscheidung vorgelegt werden.

Ein Teilnehmer der Arbeitsgruppe sagte der dpa am Samstag, die Voraussetzungen für eine Verfassungsänderung zum Erhalt der Jobcenter seien nun gegeben. Nach dpa-Informationen verständigte sich die Arbeitsgruppe auch darauf, die Zahl der sogenannten Optionskommunen, die sich in Eigenregie um die Hartz IV-Empfänger kümmern, deutlich zu erhöhen. Sie soll von jetzt 69 auf maximal 110 steigen. Die zeitliche Befristung für die bestehenden Optionskommunen wird aufgehoben.

DGB want vor Kompetenz-Splitterung

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der ein Verfechter der Optionskommunen ist und auf einer Verfassungsänderung für den Erhalt der Jobcenter bestanden hatte, lobte die Einigung. Sie sei ein "Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung". Auch der Landkreistag begrüßte den Kompromiss: "Das gibt weiteren Landkreisen und Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen", erklärte sein Präsident Hans Jörg Duppré.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte dagegen die mögliche Ausweitung der Optionskommunen und warnte vor einer weiteren Zersplitterung der Zuständigkeiten. "Für jeden Menschen muss im Fall von Arbeitslosigkeit gleicher Zugang zu Unterstützung und Förderung sichergestellt sein", forderte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Linken-Vize Katja Kipping sprach von einer "Einigung auf dem Rücken der Betroffenen". Die Ausweitung der Optionskommunen sei der falsche Weg, weil sie zu einem Flickenteppich der Zuständigkeiten führe.

dpa