Der Bereichsleiter Medienpolitik der deutschen RTL-Gruppe, Tobias Schmid, kritisierte das Medienkonzentrationsrecht als "Fernsehkonzentrationsrecht". Schneider sprach sich dafür aus, einen Neuansatz zur Konzentrationskontrolle im Fernsehen auf Grundlage eines Modells der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu erarbeiten. "Damit kann an die Stelle der ungesicherten Schätzwerte der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich eine überzeugende Berechnungsbasis treten", sagte Schneider.
Das BLM-Modell zur Konzentrationsmessung sieht einen fünfstufigen Ansatz vor, der die Relevanz von Print-, Radio- und Online-Medien in Bezug zum Fernsehen setzt. Kritiker merken an, dass der Entwurf die Schwelle für das Vorliegen vorherrschender Meinungsmacht anhebe.
Bedenken der KEK
Über ein neues Medienkonzentrationsrecht wird seit der gescheiterten Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch den Springer-Verlag heftig gestritten. Im Jahr 2006 hatte das Bundeskartellamt die Fusion untersagt. Auch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte Bedenken geäußert, weil eine vorherrschende Meinungsmacht entstehen könnte.
"Dass die KEK solche wesentlichen Entscheidungen im Alleingang und aufgrund einer frei schöpferischen Bewertung trifft, ist nicht vertretbar", kritisierte Schmid. Der Vertreter der KEK, Georgios Gounalakis, sah dagegen keinen Reformbedarf beim Medienkonzentrationsrecht. Feste Berechnungsgrößen für die Prüfung der Konzentration machten keinen Sinn. "Der Beurteilungsspielraum der KEK muss erhalten bleiben", sagte Gounalakis.
epd