Hintergrund: Beispiele aus der Spruchpraxis des Presserates

Hintergrund: Beispiele aus der Spruchpraxis des Presserates
Bei schwereren Verstößen gegen den Pressekodex hat derPresserat die Möglichkeit, Missbilligungen oder Rügen auszusprechen. Hier einige Beispiele aus der Spruchpraxis des Deutschen Presserates:

- Gerügt wurde eine Zeitschrift wegen einer Kolumne mit der Überschrift "Postbeamte sind uniformierte Monster". Darin äußerte der Verfasser seine Gedanken über die Deutsche Bundespost und ihre Bediensteten. Die Post sei ein "gesetzlich legitimierter Treffpunkt von geistig unterbelichteten Schmarotzern und Drückebergern, die ihr Geld wirklich fürs Nichtstun bekommen", hieß es in dem Artikel. Zudem wurden die Beamten als "geistige Mogelpackungen", "zweibeinige Pantoffeltierchen" und "intellektuelle Nullen" bezeichnet. Bei der Telefonauskunft lümmelten sich "Telefonmäuse" und "ein paar pulloverstrickende Weiber" herum. Der Presserat rügte den Text, da er Beschuldigungen ehrverletzender  Natur enthalte, die nach Ziffer neun des Pressekodex' unzulässig sind.

- Eine Lokalzeitung erhielt eine Missbilligung, weil sie einen Bericht über die Verurteilung auf Bewährung in einem Fall sexuellen Missbrauchs veröffentlicht hatte. Der Verurteilte wurde in dem Artikel umfänglich geschildert und auch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ausführlich dargestellt. Sowohl die Art und Weise, wie der Täter vorging, als auch Tatumstände wurden genannt. Der Presserat sah einen Verstoß gegen Ziffer
elf des Pressekodex', nach dem die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität verzichten soll.

- Eine Tageszeitung erhielt eine Rüge, weil sie auf ihrer Autoseite Schleichwerbung betrieben hatte. In einem Artikel unter der Überschrift "Angebot der Woche: 200 Dienst- und Vorführwagen" wurde auf das Angebot eines Autohauses im Rahmen eines Altstadtfestes hingewiesen. Zu besonders niedrigen Preisen würden Dienst- und Vorführwagen angeboten, hieß es in dem Text weiter. Als Beispiele wurden die Preise für diverse Fahrzeuge genannt. Am Ende erfolgte der Hinweis, wo genau diese Autos zu erhalten seien. Der Presserat sprach eine Rüge aus, da die Zeitung mit der Veröffentlichung gegen das in Ziffer sieben des Pressekodex' definierte Trennungsgebot von Redaktion und Werbung verstoßen habe.

hen