Hintergrund: Der Deutsche Presserat

Hintergrund: Der Deutsche Presserat
Der Deutsche Presserat wurde als Reaktion auf ein geplantes Bundespressegesetz 1956 gegründet. Er ist das Selbstkontrollgremium der Presse und wacht über die Einhaltung von deren Qualität und Freiheit.
17.03.2010
Von Henrik Schmitz

Der Presserat ist eine Organisation der vier großen Verleger- und Journalistenverbände: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutscher Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju). Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Bonn.

1973 veröffentlichte der Presserat den Pressekodex, eine Art Ehrenkodex für Journalisten. Der Pressekodex enthält verschiedene Richtlinien, die Journalisten bei ihrer Arbeit beachten sollen. Jeder, der meint, ein Artikel verstoße gegen den Pressekodex, kann eine Beschwerde beim Presserat einreichen. Dieser behandelt jedoch nur Beschwerden gegen Zeitungen und Zeitschriften. Online-Ausgaben solcher Publikationen werden hingegen nicht berücksichtigt, es sei denn, ein Artikel dort findet sich auch in der Printausgabe. Auch Anzeigenblätter fallen nicht in den Aufgabenbereich des Presserates.

Der Presserat hat aktuell zwei Beschwerdeausschüsse mit jeweils acht Mitgliedern: vier Journalisten und vier Verleger. In seinen Sitzungen entscheidet das Gremium darüber, ob eine Beschwerde begründet ist. Ist dies der Fall, kann der Presserat Hinweise, Missbilligungen, öffentliche und nicht-öffentliche Rügen aussprechen. Hinweise und Missbilligungen, die bei leichteren bzw. mittelschweren Verstößen gegen den Pressekodex ausgesprochen werden, müssen in den entsprechenden Publikationen nicht veröffentlicht werden.

Bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex ergeht eine Rüge, die das gerügte Unternehmen veröffentlichen soll. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht zwar nicht, allerdings haben sich über 90 Prozent aller deutschen Verlage dazu verpflichtet, Rügen abzudrucken. Eine nicht-öffentliche Rüge ergeht oft in Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Zuge von Berichterstattung über Straftaten. Die Rüge soll nicht veröffentlicht werden, weil das Persönlichkeitsrecht dadurch erneut verletzt werden könnte.


Internet: Deutscher Presserat; Pressekodex (PDF)