Verfassungsgericht: Erde versinkt nicht in Schwarzen Löchern

Verfassungsgericht: Erde versinkt nicht in Schwarzen Löchern
Der Weltuntergang wird nicht kommen - und das ist quasi amtlich. Denn die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben eine entsprechende Klage abgelehnt. Eine Frau sah ihre Grundrechte verletzt, weil das Forschungszentrum CERN in der Schweiz eventuell Schwarze Löcher produzieren könnte. Deswegen wollte sie die Versuche verbieten lassen.

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben offensichtlich keine Angst vor Schwarzen Löchern. Sie nahmen jedenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum CERN nicht zur Entscheidung an. Die Klägerin befürchtet, dass in einem Beschleunigerring am CERN beim Zusammenprall kleinster Teilchen Schwarze Löcher entstehen und die Erde verschluckt wird.

Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, hat es keine Einwände gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dort hatte die Klägerin mit einem Eilantrag bereits erfolglos verlangt, dass die Bundesrepublik die Versuche stoppt. Die Frau ist Deutsche, lebt aber in Zürich. Etwa 220 Kilometer entfernt, im Kanton Genf, befindet sich der Sitz des Forschungszentrums CERN.

Zu der Anlage gehört der größte Teilchenbeschleuniger der Welt - der Large Hadron Collider (LHC). Der 27 Kilometer lange Ringtunnel befindet sich etwa 100 Meter unter der Erdoberfläche und reicht bis nach Frankreich. Die Forscher lassen dort die Teilchen-Strahlen kollidieren, um neue Einblicke in die Entstehung des Universums zu erhalten. Manche Menschen befürchten, dass dabei "Miniatur-Schwarze- Löcher" entstehen.

Begründung reichte nicht aus

Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat die Klägerin nicht ausreichend dargelegt, warum sie durch die Tests in ihren Grundrechten verletzt wird. Außerdem fehle ein schlüssiger Vortrag dazu, warum der von ihr befürchtete Schaden eintrete werde. Die Größe eines vermeintlichen Schadens - hier die Vernichtung der Erde - erlaube keinen Verzicht auf eine ordentliche Begründung. Es genüge nicht, "Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen", so die Richter.

Physiker halten es für ausgeschlossen, dass der LHC Schwarze Löcher erzeugen und damit die Erde verschlucken könnte. "Die ganze Diskussion ist völlig albern und absurd", sagte US-Physiknobelpreisträger David Gross im Rahmen der jahrelangen Diskussion. Wären die Befürchtungen berechtigt, hätte die Katastrophe längst stattfinden müssen: "Die Erde und der Mond sind aber noch da, obwohl es Kollisionen kosmischer Teilchen gibt, die noch viel energiereicher sind."

Das Forschungszentrum CERN (Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung/Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire) wird von Deutschland und 19 weiteren Mitgliedstaaten getragen.

dpa