"Radikalkur für Arbeitsmarkt": Fünf Jahre Hartz IV

"Radikalkur für Arbeitsmarkt": Fünf Jahre Hartz IV
Sie gilt als größte Arbeitsmarktreform der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 1. Januar ist es genau fünf Jahre her, dass die bis dahin getrennte Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende", dem neuen Arbeitslosengeld II, zusammengelegt wurden. Seither sorgt Hartz IV, wie die Reform umgangssprachlich heißt, immer wieder für Schlagzeilen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
01.01.2010
Von Günther Voss

Wie kam das Gesetz zu seinem Namen?

Der frühere VW-Manager Peter Hartz legte im Sommer 2002 der rot-grünen Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einen Katalog von Vorschlägen vor, die er mit einer von ihm geleiteten Experten-Kommission ausgearbeitet hatte. Diese Vorschläge für eine "arbeitsmarktpolitische Radikalkur" wurden in vier Reformgesetze gegossen, von denen das letzte - besonders umstrittene - unter dem Namen «Hartz IV» bekannt wurde.

Welches Ziel war mit Hartz IV verbunden?

Peter Hartz hatte die Vorstellung, mit den Reformen ließe sich die Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Jahren halbieren. Das erwies sich als Fehleinschätzung - die Zahl der Arbeitslosen nahm zunächst sogar zu - bis auf den Nachkriegs-Rekordwert von 5,2 Millionen. Derzeit sind gut 3,2 Millionen Erwerbslose gemeldet. Mit Hartz IV wurden Beratung, Betreuung und finanzielle Absicherung der Langzeitarbeitslosen neu organisiert: Erstmals sollten alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger durch "Fördern und Fordern" in Arbeit gebracht werden - nicht zuletzt, um sie von staatlichen Hilfeleistungen unabhängig zu machen.

Wie waren die Ausgangsbedingungen?

Bis zum Start der Hartz-IV-Reform gab es für Menschen ohne Arbeit ein Nebeneinander zweier steuerfinanzierter Hilfssysteme: Die Betroffenen erhielten entweder Sozialhilfe oder - wenn sie mehr als ein Jahr arbeitslos waren - Arbeitslosenhilfe. Beide Leistungen wurden mit der Reform im Arbeitslosengeld II auf dem niedrigeren Niveau der Sozialhilfe zusammengeführt.

Wie wird gefördert?

Die Langzeitarbeitslosen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers durch passgenaue Betreuung fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Dafür gibt es "Fallmanager" sowie eine individuelle Eingliederungsvereinbarung. Ein «Fallmanager» soll maximal 150 "Kunden" betreuen. Die Mitarbeiter der - vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten - Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen kümmern sich neben der Jobvermittlung um die akuten Alltagsnöte der Betroffenen, etwa um Kinderbetreuung, Schuldner- oder Suchtberatung. Bei der Vermittlung von Hartz-IV-Beziehern in den ersten Arbeitsmarkt klemmt es aber nach wie vor. Zur Jahresmitte 2006 zählte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gut 5,4 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Bezieher, Mitte 2009 waren es immer noch 4,9 Millionen.

Wie wird gefordert?

Wer mehr als ein Jahr ohne Arbeit ist und damit als Langzeitarbeitsloser staatliche Unterstützung erhält, muss praktisch jede angebotene Arbeit annehmen: Als zumutbar gelten alle Jobs, deren Lohn nicht mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Niveau liegt. Dies hat dazu geführt, dass viele Hartz-IV-Bezieher in Niedriglohn- Jobs gelandet sind und damit nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Weil ihr Einkommen aber nicht zum Leben reicht, erhalten sie als sogenannte Aufstocker aber weiterhin Hartz-IV-Leistungen. Wer Jobangebote ausschlägt, dem wird das Arbeitslosengeld gekürzt, im Wiederholungsfall immer stärker.

Wieviel bekommt ein Hartz-IV-Empfänger?

Ein arbeitsloser Single bekommt neben Miete und Heizung zum Lebensunterhalt den Hartz-IV-Regelsatz von derzeit 359 Euro. Die Hartz-IV-Sätze werden immer zusammen mit den Renten angepasst. Leben zwei erwachsene Hartz-IV-Bezieher zusammen, stehen ihnen jeweils 323 Euro oder 90 Prozent der Regelleistung zu. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen - ausgehend vom Regelsatz - nach Alter gestaffelt: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent oder 287 Euro. Ob dies den Bedarf von Kindern tatsächlich abdeckt, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht.

Wie viele Empfänger von Grundsicherung gibt es?

Im November erhielten etwa 6,44 Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, darunter 1,67 Millionen Kinder, die gar nicht als erwerbsfähig gelten. Der Rekordstand bei der Zahl der Leistungsempfänger war 2006 mit 7,35 Millionen im Jahresdurchschnitt erreicht. Von den im November offiziell registrierten 3,215 Millionen Jobsuchenden waren 2,14 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger.

Was kostet die Grundsicherung für Arbeitssuchende?

Im Bundeshaushalt sind für Hartz-IV-Ausgaben in diesem Jahr 37,8 Milliarden Euro eingestellt, im kommenden Jahr gut 41 Milliarden Euro. Von dem Ansatz für 2010 entfallen allein etwa 26 Milliarden auf das Arbeitslosengeld II. Die Kommunen müssen zudem für einen Großteil der Unterkunftskosten aufkommen: Im nächsten Jahr sind das voraussichtlich 12 von 16 Milliarden Euro.

dpa