Entsetzen nach belgischem Sterbehilfe-Beschluss

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Entsetzen nach belgischem Sterbehilfe-Beschluss
Belgien erlaubt als erstes Land Europas aktive Sterbehilfe für Kinder ohne Altersgrenze
Die belgische Entscheidung für aktive Sterbehilfe bei Kindern stößt in Deutschland auf Empörung. Der CDU-Politiker Brand spricht von einer Bankrotterklärung. Der Kinderhospizverein befürchtet, das kranke Kinder als "unerwünscht" gelten könnten.

Das belgische Gesetz zur aktiven Sterbehilfe für Kinder hat in Deutschland Entsetzen ausgelöst. "Eine Gesellschaft, die im Ergebnis das Töten sogar der eigenen Kinder legalisiert, hätte bankrott erklärt", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe). Brand befasst sich im Auftrag seiner Fraktion mit einem Sterbehilfe-Gesetz in Deutschland. Auch andere Politiker, Kirchenvertreter und Verbände kritisierten die Entscheidung des belgischen Parlaments scharf.

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Aktive Sterbehilfe im Namen der Selbstbestimmung sogar kleiner, unter gewaltigem Druck stehender Kinder lasse ihn "grausen in Erwartung der nächsten Schritte, die da kommen für Ältere, zur Last fallende und schwer depressive Menschen", sagte Brand. Der Abgeordnete Hubert Hüppe (CDU) sieht in der belgischen Entscheidung ein "warnendes Beispiel": "Sie zeigt, wie eine vermeintlich eng begrenzte Legalisierung aktiver Sterbehilfe innerhalb weniger Jahre auf eine schiefe Ebene immer weitergehender Patiententötungen führt."

Kritik kam auch aus der SPD. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sagte, es sei immer eine Tragödie, wenn ein Kind sterbe. "Kinder sollten aber an der Hand eines ihnen zugewandten Menschen sterben, nicht durch die Hand eines anderen", betonte sie.

Das belgische Parlament hat am Donnerstag einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, nach dem die seit 2002 legale Sterbehilfe für Erwachsene auf Minderjährige ausgeweitet werden soll. Voraussetzung ist, dass das Kind unter "ständigen und unerträglichen" körperlichen Schmerzen leidet und der Tod in Kürze zu erwarten ist.

"Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot des Tötens"

Scharfe Kritik kam nach der Entscheidung auch von der katholischen Bischofskonferenz in Belgien. "Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot des Tötens, das die Grundlage unserer menschlichen Gesellschaft bildet", unterstrichen die Bischöfe in einer Stellungnahme. Sie äußerten sich zudem darüber besorgt, dass das Gesetz auf behinderte, demente oder psychisch kranke Menschen ausgeweitet werden könnte. Als "in höchstem Maße alarmierend" bezeichnete auch die "Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis" (Hamburg) der Nordkirche den belgischen Beschluss.

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband erklärte, die Entscheidung des belgischen Parlaments widerspreche "jeglicher Vorstellung von Mitmenschlichkeit". Der Stiftungsvorsitzende Thomas Sitte forderte einen Ausbau der Unterstützungsangebote für Schwerstkranke und Sterbende. "Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung heraus aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden", erklärte  am Donnerstag in Fulda. Zu wenige Menschen wüssten, dass eine gute Palliativversorgung Sterbehilfe überflüssig mache.

Hospizverein warnt vor ähnlicher Entwicklung in Deutschland

Der Deutsche Kinderhospizverein warnte indes vor einer ähnlichen Entwicklung in Deutschland. Geschäftsführer Martin Gierse sagte, die veränderte gesetzliche Regelung der Sterbehilfe berge die Gefahr, "dass die Gesellschaft perspektivisch Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen als unerwünscht ansieht und sich Eltern für das Leben ihres Kindes rechtfertigen müssen".

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Auch die Leiterin des Kinder- und Jugendhospizes "Löwenherz" in Syke, Gaby Letzing, mahnte: "Wenn eine Gesellschaft aktive Sterbehilfe in einem Gesetz verankert, besteht die Möglichkeit, dass nicht mehr nach anderen Lösungen gesucht wird", sagte sie im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe bei Patienten jedweden Alters verboten, als "Tötung auf Verlangen" wird sie mit bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafe geahndet. Erlaubt ist die passive Sterbehilfe, bei der auf Wunsch des Patienten auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird. Diskutiert wird derzeit über ein Gesetz, das die ebenfalls straffreie Beihilfe zum Suizid ahnden soll, wenn die Hilfe organisiert oder aus kommerziellen Gründen angeboten wird.