Der Journalismus drohnt

Foto: dpa/Felix Frieler
Mit einer anmontierten Kamera schwebt eine Drohne am Ufer des Mains in Frankfurt.
Der Journalismus drohnt
Die Drohnen sind mitten unter uns. Nicht nur als Nachrichtenthema. Es gibt auch kleine Drohnen, 4- und 8-Flügler, so genannte Quad- und Oktocopter, die erstaunlich scharfe Bilder machen und deswegen für den Journalimus interessant sind. Beim letzten Hochwasser in Deutschland kamen sie zum Beispiel verstärkt zum Einsatz. Kommen die Drohnen jetzt öfter über uns?

Wer als Journalist eine Drohne einsetzen will, der braucht weniger einen Pilotenschein als vielmehr eine juristische Zusatzausbildung. Denn zumindest in Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben streng. Steigt ein Quad- oder Oktocopter nur so zum Spaß auf, dann handelt es sich um ein Flugmodell, das bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm frei fliegen darf. Wird damit aber professionell gefilmt oder fotografiert, so wird daraus im Amtsdeutsch ein UAS, ein "unmanned aircraft system", also ein "unbemanntes Luftfahrtsystem", und bedarf damit in jedem Einzelfall einer Aufstiegserlaubnis des zuständigen Landesluftfahrtamtes.

###mehr-artikel###Hat man diese Erlaubnis endlich erhalten, dann darf man aber mit seiner Drohne nicht einfach heimlich über fremde Gärten oder gar Promischlafzimmer fliegen und anfangen zu fotografieren oder zu filmen. "In der Regel muss der Steuerer eines solchen Gerätes in der Nähe stehen und es im Blick haben. Es ist also nicht erlaubt mit einer Videobrille und Fernsteuerung außerhalb der Sichtweite zu operieren", warnt Wolfgang Fried, Leiter der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.

Normale Okto- oder Quadcopter im dreistelligen Eurobereich können solche komplizierteren Manöver sowieso noch nicht ausführen. Aber High-Tech-Drohnen fliegen praktisch durch jede größere Lücke, wenn auch aufgrund der sich schnell verbrauchenden Batterien höchstens 10-15 Minuten lang.

"Im Ausland gibt es durchaus bestellbare Modelle, mit denen man über fremde Grundstücke auch über größere Entfernungen fliegen und Aufnahmen machen kann. Das ist aber illegal. Auch nachts mit Restlichtverstärker zu fliegen ist verboten", erklärt Luftraumwächter Fried.

Günstiger als Hubschrauber

Dennoch haben Drohnen eine Zukunft, denn sie sind wesentlich kostengünstiger als Hubschrauber und vor allem unauffälliger. "Ein japanisches Filmteam hat vor wenigen Jahren in Afrika erst einen Tierfilm mit Drohnen aufgenommen. Man kann halt mit diesen Geräten über die Tiere fliegen und stört sie nicht auf. Das heißt man bekommt sehr viel authentischere Bilder als wenn man mit einem Hubschrauber über eine Antilopenherde fliegt und diese dann Reißaus nimmt", weiß Werner Pluta vom Fachmagazin golem.de.

Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland gehören Drohnen jedoch längst noch nicht zur Standard-Ausrüstung eines Kamera-Teams. Quadcopter werden samt Bedienpersonal noch extra angemietet. Und die Einsatzgebiete sind äußerst beschränkt, etwa bei Überblicksaufnahmen, beim Wetterbericht oder eben bei Naturkatastrophen wie beim letzten Hochwasser.

"Luftbilder sind immer attraktiv. Aber wir setzen sie nicht wahllos ein. Das machen wir etwa nur für unser Umweltmagazin Ozon. Da geht es um   Veränderungen, die man mit einem Oktocopter besser dokumentieren kann", erklärt Thomas Donker von der rbb-Programmdirektion Zukunftsprojekte. Der Flug übers Stadion, bei Unfällen oder überhaupt über Menschenansammlungen bleibt aus Sicherheitsgründen untersagt. Auch das Regierungsviertel oder Atomkraftwerke sind Flugverbotszonen. Und sollte er in Berlin jemals fertig werden, auch ein Drohnen-Flug über Klein- wie Großflughäfen ist grundsätzlich im Umkreis von 1,5 Kilometern untersagt.

Eindeutige Grenzen

Zudem werden Interviews und O-Töne wohl auch in Zukunft weiterhin nur von Reportern am Boden eingeholt und nicht von Drohnen aus der Luft. Und bei allem investigativen Journalismus, bei Drohneneinsätzen gibt es eindeutige Grenzen. "Es gibt gesetzliche Vorschriften, was den Schutz der Intim- und Privatsphäre angeht. Es gibt den Pressekodex. Und deswegen ist der Blick über den Gartenzaun, der extra dafür da ist, einen Sichtschutz zu bieten, für uns tabu", versichert Thomas Donker vom rbb.

Auch Hobby-Journalisten müssen sich bei Veröffentlichungen an die strengen gesetzlichen Vorgaben halten, sonst drohen empfindliche Strafen. Egal ob Prominente, Politiker oder normale Bürger, alle werden durch den so genannten Paparazzi-Paragraphen 201a Strafgesetzbuch geschützt. Der höchstpersönliche Lebensbereich einer Person ist gegen Aufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung geschützt. Im Zweifelsfall sollten Bürger, die sich von Drohnen bedroht und beobachtet fühlen, die Polizei einschalten.

In den USA gibt es schon Pläne für einen noch restriktiveren Umgang, mit Registrierung und eingebautem Responder-System, damit jeder Drohnen-Flug zweifelsfrei zurückverfolgt werden kann. Sogar das eigenmächtige Abschießen von Drohnen soll in den USA bald erlaubt sein. Aber auch das ist bis auf weiteres in Deutschland, komme von oben was da wolle, strengstens untersagt.