Das Schreiben ist am 16. Mai vom hannoverschen Landeskirchenamt an die Kirchengemeinden verschickt worden. Laut dem Sprecher des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr, Walter Linkmann, ist bei zentralen Trauerfeiern mit Politikern schon in der Vergangenheit so verfahren worden. Es habe in der Kirche einen staatlichen und einen kirchlichen Teil gegeben. "Wenn beides in einem Raum stattfindet, ist es pragmatisch, einem Part das Sicherheitskonzept zu überlassen." Die Bundeswehr sei dabei routinierter. Wenn die Feldjäger die Verantwortung trügen, wollten sie auch Handlungssicherheit.
###mehr-artikel###Der Gymnasiallehrer Gerhard Biederbeck aus Neustadt bei Hannover sieht in diesem Vorgehen einen bedenklichen Eingriff. Das Argument der Gefahrenabwehr lassen Kritiker wie Biederbeck nicht gelten. Ihm sei kein Gottesdienst für getötete Soldaten bekannt, in dem es in einer Kirche Störungen gegeben habe. Biederbeck äußerte die Vermutung, das Schreiben des Militärbischofs deute darauf hin, dass "in Zukunft mit mehr gefallenen Soldaten und so mit häufiger vorkommenden Trauergottesdiensten zu rechnen ist".
Hingegen sagte Linkmann, Dutzmanns Hinweise nähmen vielmehr eine Diskussion innerhalb der Kirche auf, nach deren Ergebnis der staatliche und der gottesdienstliche Teil der Trauerfeiern klar zu trennen sei. Es werde lediglich über den Stand der Dinge informiert. Ein normaler Vorgang, sagt auch der Sprecher der hannoverschen Landeskirche, Johannes Neukirch: "Das ist einfach nur eine Information an alle Gemeinden." Die Kirchenvorstände könnten selbst entscheiden, ob sie das Hausrecht abgeben wollten. "Da sind sie völlig frei." Reaktionen aus anderen Landeskirchen gibt es Linkmann zufolge bisher nicht.