So wie Gabriela Zander-Schneider fühlen sich viele Angehörige der rund 1,4 Millionen Demenzkranken in Deutschland oft alleine gelassen. Doch es gibt Licht am Ende des Tunnels: Durch die Pflegereform bekommen Demente mehr Geld von der Pflegekasse und können den Einsatz der Pflegedienste besser auf ihre Bedürfnisse abstimmen.
Körperlich noch rüstige Demenzkranke seien in der Regel nicht als pflegebedürftig eingestuft worden, sagt Oliver Blatt vom Verband der Ersatzkassen. Dennoch müssten sich Kinder oder Partner intensiv um diese Kranken kümmern, weil sie oft vergesslich oder orientierungslos sind. Jetzt gibt es auch für rüstige Demente in der sogenannten Pflegestufe 0 monatlich 120 Euro Pflegegeld oder 225 Euro für Sachleistungen.
Ein Pflegetagebuch führen
Diese Hilfen erhalten Patienten nicht automatisch. "Voraussetzung für die Pflegestufe 0 ist, dass es sich bei dem Versicherten um eine Person mit eingeschränkter Alltagskompetenz handelt", erklärt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband. Und das müsse erst vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Dazu müssen Betroffene einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Thomas Auxel, Pflegeberater bei der Stadt Bonn, rät Angehörigen, schon im Antrag an die Pflegekasse auf die eingeschränkte Alltagskompetenz hinzuweisen. Gerade bei Demenzkranken, die körperlich noch fit sind, haben Angehörige oft Schwierigkeiten deutlich zu machen, warum sie dennoch Pflege brauchen.
Oliver Blatt empfiehlt Betroffenen deshalb, vor dem Besuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes ein Pflegetagebuch zu führen. Darin sollte auch die Zeit notiert werden, die die Angehörigen brauchen, um den Kranken lediglich anzuleiten. So kann sich ein Patient eventuell zwar noch selbst anziehen, aber die Kleidung muss bereitgelegt werden, und es braucht Zuspruch, damit sich der Angehörige auch vollständig anzieht. Ähnliche Probleme im Alltag haben manchmal psychisch Kranke. Auch sie haben dann Anspruch auf Pflegestufe 0.
Statt Pakete gibt es jetzt Pflege-Minuten
Mehr Geld als bisher steht auch Demenzkranken zu, die bereits Pflegestufe I oder II haben. Sie bekommen wegen ihrer eingeschränkten Alltagskompetenz nun noch einen zusätzlichen Betrag. Doch auch in diesen Fällen fließen die Leistungen nicht immer automatisch. Marini empfiehlt den Angehörigen, im Zweifelsfall Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen.
Ziel der neuen Hilfen ist vor allem die Entlastung pflegender Angehöriger. Von dem Betrag können sie zum Beispiel jemanden bezahlen, der ihren Angehörigen zu Hause betreut oder zum Arzt begleitet. Das scheiterte bislang oft nicht nur am Geld, sondern auch am mangelnden Angebot. Die Pflegedienste durften eine solche Leistung gar nicht übernehmen. Jetzt gibt es vermehrt diesen Service.
###mehr-artikel###
Hilfen, etwa beim Anziehen oder Zähneputzen, konnten in der Vergangenheit beim Pflegedienst nicht einzeln, sondern nur im Rahmen von Paketen gebucht werden, etwa im Zuge der Morgentoilette. Doch oft können Patienten einen Teil der darin enthaltenen Leistungen noch selbst bewältigen, brauchen etwa Hilfe beim Anziehen, aber nicht beim Zähneputzen. Da ist es von Vorteil, dass jetzt die Leistungen des Pflegedienstes nach Zeit eingekauft werden können. Wie die gebuchten Minuten genutzt werden, kann der Pflegebedürftige selbst bestimmen.
Damit Pflegebedürftige auch tatsächlich alle Leistungen bekommen, rät Gesundheitsexperte Blatt, sich gut beraten zu lassen. Ansprechpartner sind die Pflegekassen sowie Pflegestützpunkte oder die Pflegeberatungsstellen der Kommunen.