Beschneidungsgesetz: Schnell und gründlich

dpa/David Ebener
Beschneidungsbesteck, ein Messer und ein Vorhautschutz, liegen in den Räumen der Israelitischen Kultusgemeinde in Hof (Oberfranken) auf einem jüdischen Gebetbuch.
Beschneidungsgesetz: Schnell und gründlich
Rund ein halbes Jahr ist es her, dass ein Gerichtsurteil zur Beschneidung die Welt von Juden und Muslimen in Deutschland ins Wanken brachte. Jetzt hat der Bundestag entschieden: Ihr religiöses Ritual ist jetzt ausdrücklich per Gesetz erlaubt.
13.12.2012
epd
Corinna Buschow

Es gibt ein geflügeltes Wort unter Abgeordneten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Bei der rituellen Beschneidung ist es nun anders, obwohl das Gesetz so umstritten war. In rekordverdächtigem Tempo durchlief das Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die parlamentarische Debatte - und verließ es am Mittwoch mit 434 Ja-Stimmen so, wie es hineingekommen war.

Religiös motivierte Beschneidungen, die bei Juden und Muslimen zur Tradition gehören, sind demnach weiter von Geburt an erlaubt und können auch von religiösen Beschneidern vorgenommen werden. Geregelt wird das im Sorgerecht.

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Die Ministerin ist zufrieden: "Es gibt auf der Welt kein Land, das die religiöse Beschneidung von Jungen generell unter Strafe stellt", sagte sie. Dass ausgerechnet in Deutschland ein zentrales Ritual des Judentums infrage stand, sorgte international für Aufmerksamkeit.

Trotzdem wurde im Parlament bis zuletzt um jedes Detail gestritten. Vor allem die Frist für die Tätigkeit religiöser Beschneider, wie sie bei Juden üblich sind, wurde diskutiert. Sie müssen kein Arzt sein und haben daher nur eingeschränkte Möglichkeiten für Betäubung und Schmerzlinderung. Das Gesetz erlaubt ihnen die Beschneidung, solange der Junge nicht älter als ein halbes Jahr ist. Oppositionsvertreter wollten eine kürzere Frist. Ihre Änderungsanträge hatten aber keinen Erfolg.

Beschneidungsgegner kritisierten Tempo des Gesetzes

Das Tempo des Beschneidungsgesetzes war enorm hoch. Im Mai wertete das Kölner Landgericht die Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung und sorgte damit für Empörung bei Juden und Muslimen. Im Juli forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, diese Rechtsunsicherheit zu beenden und ein Gesetz vorzulegen. Im Oktober wurde der Entwurf im Kabinett verabschiedet, zwei Monate später ist er vom Parlament beschlossen.

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Dazwischen debattierten nicht nur der Rechtsausschuss des Bundestages, sondern auch der Deutsche Ethikrat und die Fraktionen von SPD und Grünen intern ausführlich über Beschneidung. So resümierte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch, der Bundestag habe "schnell, aber gründlich" über ein schwieriges Thema entschieden.

Beschneidungsgegner kritisierten dagegen die Eile. Zu ihnen zählen die Deutsche Kinderhilfe und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Ihre Ablehnung fand bei Kinderrechtspolitikern der Opposition im Bundestag Gehör. Sie verfassten einen alternativen Gesetzentwurf, der medizinisch unnötige Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt. Mit 91 Ja-Stimmen fiel er im Parlament deutlich durch. Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz erklärte danach das Gesetz der Justizministerin in einer persönlichen Erklärung vor dem Bundestag als "rechtspolitischen Rückschritt".

Erleichterung bei Juden und Kirchen

Große Erleichterung kam dagegen aus dem Zentralrat der Juden. "Das Beschneidungsgesetz schafft endlich wieder Rechtssicherheit", sagte Präsident Dieter Graumann. Auch der World Jewish Congress (WJC) begrüßte das Votum des deutschen Parlaments.

Zufriedenheit gab es auch bei den Kirchen, die von Anfang an für ein Recht auf Beschneidung plädiert hatten. "Damit wird nach den Irritationen in Folge des Urteils des Landgerichts Köln verlässlich klargestellt, was der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesregierung entspricht", sagte der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke. Der Aachener katholische Bischof Heinrich Mussinghoff sagte, er hoffe, "dass nach dieser Entscheidung die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sichergestellt und von allen respektiert wird".

Dass aus dem Bundesrat jetzt noch ein Einspruch kommt, ist unwahrscheinlich. Die Länderkammer befasst sich am Freitag zum zweiten Mal mit dem Thema, im ersten Durchgang gab es keine Einwände.