Die Straßburger Richter gaben am Freitag den Behörden der Schweiz und der Stadt Neuchâtel Recht. Letztere hatten der Sekte im Jahr 2001 verboten, ihre Poster an öffentlichen Plätzen aufzuhängen. Sie hatten dabei auf bestimmte "unmoralische" Praktiken der Raelianer verwiesen. (AZ: 16354/06). So befürwortet die Rael-Bewegung das Klonen von Menschen - es soll ihrer Ansicht nach dazu dienen, mit Hilfe von außerirdischen Wesen eine "Herrschaft der Genies" zu errichten. Nach Einschätzung Schweizer Richter heißt die Sekte in ihren Theorien auch Pädophilie und Inzest gut.
Die Rael-Bewegung hatte vor der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs auf ihr Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit geklagt. Dem schloss sich die Kammer nicht an. Die Schweizer Behörden hätten ihren Beurteilungsspielraum eingehalten, erklärten die Richter. Zudem sei es nur um die Poster im öffentlichen Raum gegangen. Die Raelianer hätten genug Möglichkeiten gehabt, ihre Ideen zu verbreiten, etwa über ihre Webseite und Flugblätter. Die Rael-Bewegung war 1973 von dem Franzosen Claude Vorilhon gegründet worden und hat nach eigenen Angaben weltweit mehrere zehntausend Mitglieder.