Mainz, Trier (epd). Nach der geplanten Umstellung der Leistungen an Asylbewerber auf eine sogenannte Bezahlkarte will Rheinland-Pfalz Flüchtlingen etwas mehr Bargeld zugestehen als andere Länder. Den Kommunen werde in einem Rundschreiben empfohlen, bei Einführung der Karte das Abheben eines monatlichen Bargeldbetrags in Höhe von 130 Euro zu ermöglichen, teilte das Mainzer Integrationsministerium am Freitag mit. Die ersten Bezahlkarten sollen am kommenden Freitag an Bewohner der landesweit größten Erstaufnahmestelle in Trier ausgegeben werden.
Nach einem „erfolgreichen Testlauf“ solle die Karte dann landesweit ausgestellt werden. Eine Teilnahme für die Kommunen ist allerdings freiwillig, sie können auch an Zahlungen oder der Ausgabe von Sachleistungen festhalten. „Mit den Empfehlungen zur möglichst landesweiten Einführung der Bezahlkarte möchten wir eine effiziente, rechtssichere und diskriminierungsfreie Möglichkeit zur Leistungsgewährung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber schaffen“, erklärte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne).
Im vergangenen Sommer hatten sich die Länder auf die Einführung der Bezahlkarte geeinigt, offiziell, um Überweisungen in die Heimatländer oder an Schlepper zu unterbinden. Die Karten sollen bundesweit den Einkauf in Läden ermöglichen, ebenso Lastschriften, etwa für das Deutschlandticket oder die Stromrechnung. Auch geringe Bargeldbeträge sollen in teilnehmenden Geschäften abgehoben werden können. Als Höchstgrenze hatten sich die Länder auf einen Richtwert 50 Euro pro Kopf und Monat verständigt und dies mehrheitlich auch so umgesetzt. Das Mainzer Ministerium erklärte, eine starre Festlegung auf einen festen Höchst-Betrag sei nicht sinnvoll.
Der Nutzen der Bezahlkarte wird von Kritikern grundsätzlich bestritten. Flüchtlingshilfe-Organisationen und Wohlfahrtsverbände kritisieren sie als inhumanes Instrument, mit dem Asylbewerber stigmatisiert und noch weiter aus dem normalen Leben ausgeschlossen würden. So würden Bestellungen über das Internet oder Einkäufe auf dem Flohmarkt unsinnig erschwert. Für nennenswerte Überweisungen von Asylbewerberleistungen in Heimatländer gebe es keine Belege.