Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beschloss am Freitag einen "Jugendcheck". Die Kirche werde künftig Gesetzesvorhaben daraufhin prüfen, welche Folgen sie für die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen haben. Den Check übernehmen wird die Evangelische Jugend in Hessen und Nassau (EJHN) mit eigenen Mitteln und einer möglichst diversen Gruppe. Ziel sei es, möglichst viele Perspektiven einfließen zu lassen, erläuterte der Vertreter des Jugendverbands Philipp Hack.
Der Referatsleiter Gesamtkirchliches Organisationsrecht, Jo Hanns Lehmann, betonte, es gehe nicht um eine Interessenvertretung, sondern um eine Rechtsfolgenabschätzung. Wenn aufgrund des Jugendchecks eine Überarbeitung eines Gesetz- oder Verordnungsentwurfes erforderlich wird, kann dies dem Beschluss zufolge im Einzelfall zu einer zweiten Beratung in der Kirchenleitung führen. Ansonsten verlängere er das Verfahren nicht.
Überdies will die EKHN bis 2045 klimaneutral werden. Klimaschutz sei nicht nur eine Aufgabe staatlicher Gesetzgebung, sondern auch Gegenstand des kirchlichen Auftrags, heißt es in dem Klimaschutzgesetz der Kirche. Die Synode in Frankfurt am Main beschloss es am Freitag mit deutlicher Mehrheit. Der kirchliche Auftrag begründe sich aus der Verantwortung für die Schöpfung und das Lebensrecht aller Menschen, einschließlich künftiger Generationen, heißt es in dem Gesetz.
Ausgehend von den Treibhausgasemissionen vom 1. Januar 2024 sollen die Emissionen bis Dezember 2035 um 90 Prozent verringert und in den folgenden Jahren um jeweils einen weiteren Prozentpunkt reduziert werden. Für das Jahr 2022 war bei der Einbringung des Gesetzes im April dieses Jahres eine jährliche Treibhausgasemission von rund 61.000 Tonnen genannt worden. Die Daten für 2024 müssten noch erhoben werden, sagte Kathrin Saudhof, Referentin für Klimaschutz in der EKHN.
Die Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele, insbesondere bei den Gebäuden, der Mobilität und der Beschaffung, legt künftig der Klimaschutzplan fest. Er soll von der Kirchenleitung aufgestellt und der Synode mit dem Haushalt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Kosten etwa für die Sanierung von Gebäuden, für klimaschonende Beschaffung sowie die Investitionen in Bildung und Kommunikation zum Klimaschutz sind in dem Gesetzentwurf nicht genannt.
Kirchenpräsident Volker Jung prognostizierte am Rand der Synode, er erwarte eine Veränderung des Anstellungsrechts von Pfarrpersonen und Kirchenbeamten in fünf bis zehn Jahren. Die Kirche könne das Beamtenrecht mit seinen Pensionsverpflichtungen in der bisherigen Höhe vermutlich nicht halten. Die Diskussion über mögliche Veränderungen werde nicht in der Landeskirche allein, sondern im Verbund aller Kirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland geführt.
Ob eine Umwandlung der Anstellungen vom Beamtenrecht ins Angestelltenverhältnis die Lösung ist, sei noch nicht klar, sagte der Kirchenpräsident. Für Pfarrpersonen müssten das lange Studium, die Anforderungen des Berufs, die Vergütung und die Höhe der Pensionen zusammen berücksichtigt werden. Zudem müsse die Kirche überlegen, wie sie als Arbeitgeber attraktiv bleibt.