Die Redaktion von evangelisch.de hat die Beschlüsse der Synodalen hier für Sie zusammengefasst.
Haushaltsausschuss
Haushalts- und Kassenführung im Rechnungsjahr 2023: Die Synode erteilt dem Rat der EKD und dem Kirchenamt die Entlastung für die Haushalts- und Kassenführung im Rechnungsjahr 2023.
Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2025: Die Synodalen stimmen dem Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2025 zu. Der Etat der EKD für 2025 beläuft sich auf insgesamt 263,8 Millionen Euro und liegt damit über dem Vorjahreswert von 250 Millionen Euro. Der größte Teilbetrag der ordentlichen Aufwendungen entfällt auf das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), das im nächsten Jahr mit 73,6 Millionen Euro unterstützt wird. Die Verstetigung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt mit einem Budget von 830.000 Euro wurde trotz des Sparziels bis 2030 in den Haushalt aufgenommen.
Text: EKD steht finanziell gut da
Rechtsausschuss
Kirchengesetz zur 3. Änderung des Disziplinargesetzes in der EKD: Die Synodalen habe das Kirchengesetz zur 3. Änderung des Disziplinargesetzes in der EKD beschlossen.
Kirchengesetz zur 4. Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes der EKD: Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur 4. Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes der EKD (ARRG-EKD) beschlossen.
Kirchengesetz zur 6. Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der EKD: Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur 6. Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretung in der EKD beschlossen.
Kirchengesetz zur Änderung der Leitungsstruktur des Kirchenamtes der EKD: Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur Änderung der Leitungsstruktur des Kirchenamtes der EKD beschlossen.
Kirchengesetz zur 3. Änderung des Pfarrdienstgesetzes der EKD: Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur 3. Änderung des Pfarrdienstgesetzes der EKD (PfDG.EKD) ohne Gegenstimme und Enthaltungen beschlossen.
Kirchengesetz zur 4. Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes der EKD: Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur 4. Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes angenommen.
Kirchengesetz zur 3. Änderung des Datenschutzgesetzes der EKD: Das Kirchengesetz zur dritten Änderung des EKD-Datenschutzgesetzes wird mit Änderungen beschlossen.
Umsetzung der neu-orientierten Finanzstrategie: Die Synodalen haben den Antrag zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ausschuss Kirche, Gesellschaft und Bewahrung der Schöpfung
Kirchenasyl - Unsere Kirchen bleiben Zufluchtsorte: Nach der Auflösung mehrerer Kirchenasyle in den vergangenen Monaten hat die Synode eine Rückendeckung für dieses Engagement von Gemeinden beschlossen. Seit 2015 gibt es zwischen den Kirchen und dem Bundesamt eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. In den vergangenen Monaten gab es aber mehrere Räumungen von Kirchenasylen, was von Kirchenvertretern scharf kritisiert wird. Die Synode bittet den Rat der EKD, Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Ziel zu führen, zur ursprünglichen Vereinbarung zwischen Kirchen und BAMF von 2015 zum Kirchenasyl zurückzukehren. Dazu gehört, dass - wie in der Vergangenheit üblich - seitens des BAMF der direkte Kontakt zu den kirchlichen Ansprechpartner:innen gesucht wird, die Dossiers unter dem Gesichtspunkt der besonderen humanitären Härte im Einzelfall erneut sorgfältig beurteilt werden sowie angemessene Fristen für die Begründung eingeräumt werden. Der Antrag wurde angenommen. Es gab zwei Enthaltungen.
Klimaschutzmaßnahmen in den evangelischen Kirchen konsequent umsetzen: Die Synodalen haben den Beschluss zu der konsequenten Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen einstimmig angenommen. Die Synode dankt der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) für die Vorlage des Fortschrittsberichts zur Klimaschutzrichtline als Teil der Roadmap. Sie macht sich die fünf Empfehlungen des Fortschrittsberichts (1. Klimaschutzgesetze oder vergleichbare rechtliche Regelungen beschließen; 2. Energiedatenerfassung flächendeckend einführen; 3. Zukunftsfähigen Gebäudebestand formulieren; 4. Ausbau Erneuerbarer Energien vorantreiben; 5. Personelle Kapazitäten zur Planung und Umsetzung von Klimaschutz sichern und ausbauen) zu eigen und bittet um deren konkrete Berücksichtigung in der EKD und allen Gliedkirchen. Für den datenbasierten Klimabericht, der im Herbst 2025 vorgelegt wird, bittet die Synode den Rat und die Gliedkirchen um Zulieferung der notwendigen Daten.
Text: Welche Rolle spielt das Klima in der EKD, Frau Kühnbaum-Schmidt?
"Gerechte Klimapolitik – jetzt!": Die Synodalen haben den Antrag "Gerechte Klimapolitik – jetzt!" angenommen; es gab vier Enthaltungen.
Der Antrag beinhaltet folgenden Wortlaut: "In einer Zeit, in der die Klimakatastrophe deutlich spürbar voranschreitet, sehen wir uns als Kirche in der Verantwortung, laut und deutlich zu sprechen. Die Erderwärmung schreitet nahezu ungebremst voran. Die Dringlichkeit, mit der wir handeln müssen, um dabei das 1,5 Grad Ziel erreichen zu können, ist bekannt. Die Klimakrise betrifft das Leben in seiner Gesamtheit. Es geht um Frieden und Gerechtigkeit. Es geht darum, wie wir als Geschöpfe Gottes gemeinsam mit Gottes nichtmenschlicher Schöpfung verantwortlich in einem Gesamtzusammenhang leben können. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits jetzt spürbar und treffen vor allem die Menschen, die am wenigsten zur Klimakrise beigetragen haben – auch bei uns. Diese Ungerechtigkeit ist nicht nur eine Herausforderung für die Menschheit, sondern auch ein Versagen, das wir nicht länger ignorieren dürfen. Wir stehen an einem Wendepunkt. Es bedarf geeigneter politischer Rahmenbedingungen und klarer Entscheidungen für eine nötige sozial-ökologische Transformation unserer Gesellschaft. In der Bibel lesen wir, dass Gott die Erde und alles, was darauf lebt, als gut geschaffen hat (1. Mose 1,31). Menschliche Verantwortung ist es, achtsam mit Gottes Schöpfung umzugehen und dafür klar erkennbar einzutreten. Als Kirche stehen wir dafür ein, gemeinsam an einer Zukunft zu arbeiten, in der alle Menschen in Würde leben können, in der Frieden herrscht und die Schöpfung geachtet wird. Dabei verstehen wir uns als Teil einer Gesamtgesellschaft, die sich insgesamt der Aufgabe der Transformation verpflichtet sieht. Denn nur gemeinsam können wir diese große Herausforderung angemessen und erfolgreich bewältigen und zugleich Zeichen auch gegen die aktuell spürbare "Klimamüdigkeit" setzen.
Angesichts der bevorstehenden Wahlen rufen wir alle Parteien in Deutschland auf, das Thema Klimaschutz entschieden voranzutreiben, sich für internationale Klimagerechtigkeit einzusetzen und eine sozial gerechte Klimapolitik in Deutschland und darüber hinaus konsequent umzusetzen. Wir fordern von unseren politischen Vertreter*innen, dass sie sich für Maßnahmen einsetzen, die denjenigen helfen, die am stärksten unter dem Klimawandel leiden und selbst am wenigsten zu seinen Ursachen beitragen. Klimaschutz ist elementare Grundlage für die Zukunft unseres gesellschaftlichen Miteinanders."
Klimaschutzmaßnahmen in den evangelischen Kirchen konsequent umsetzen: Die Synode beschließt mit großer Mehrheit: Die Synode dankt der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) für die Vorlage des Fortschrittsberichts zur Klimaschutzrichtline als Teil der Roadmap. Sie macht sich die fünf Empfehlungen des Fortschrittsberichts (1. Klimaschutzgesetze oder vergleichbare rechtliche Regelungen beschließen; 2. Energiedatenerfassung flächendeckend einführen; 3. Zukunftsfähigen Gebäudebestand formulieren; 4. Ausbau Erneuerbarer Energien vorantreiben; 5. Personelle Kapazitäten zur Planung und Umsetzung von Klimaschutz sichern und ausbauen) zu eigen und bittet um deren konkrete Berücksichtigung in der EKD und allen Gliedkirchen. Für den datenbasierten Klimabericht, der im Herbst 2025 vorgelegt wird, bittet die Synode den Rat und die Gliedkirchen um Zulieferung der notwendigen Daten.
Handreichung zu den Ergebnissen der AG Prostitutionsgesetzgebung: Die Synodalen haben den Antrag angenommen, es gab eine Enthaltung. Die Synode sieht in dem Papier unter der Überschrift "Konsens und Diskurs" - Bericht zur Umsetzung des Synodenbeschlusses "Prostitutionsgesetzgebung" einen wichtigen Schritt der Verständigung, wie menschenunwürdigen Verhältnissen in der Prostitution, in der Zwangsprostitution und Menschenhandel wirksamer entgegengetreten werden kann. Die Synode bittet deshalb den Rat, das Papier redaktionell aufzubereiten und einer breiteren Öffentlichkeit, der Politik und den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, etwa in Form eines Themenhefts oder einer Arbeitshilfe. Der Diskurs soll weiter geführt werden.
Anti-Diskriminierung, Gewaltprävention und Diversitätsorientierung: Die Synode der EKD hat einmütig beschlossen: Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bekräftigt die grundlegende Bedeutung, die die Förderung von Diversität und das Eintreten gegen alle Formen von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit für die Evangelischen Kirchen in Deutschland haben. Die Anerkennung der Würde aller Menschen in der Vielfalt von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlicher und geistiger Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft ist zentraler Ausdruck christlichen Glaubens. Die Evangelische Kirche soll sich für eine offene, gerechte und demokratische Gesellschaft einsetzen und Widerspruch einlegen gegenüber allen, die Menschenrechte und die Menschenwürde aller infrage stellen. Mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Evangelischen Kirche unterstreicht die Synode: Gegen Marginalisierung und für die Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und die Prinzipien von Diversität und Antidiskriminierung in ihrer täglichen Praxis umfassend zu verankern und zu fördern, sind fundamentale Aufgaben der Kirche und ihrer Diakonie.
Für eine menschenrechtlich orientierte und differenzierte Debatte um Flucht und Migration: Nach einer Diskussion über den Umfang und den Schwerpunkt der Aufforderungen wurde der Antrag "Für eine menschenrechtlich orientierte und differenzierte Debatte um Flucht und Migration" des Ausschusses Kirche, Gesellschaft und Bewahrung der Schöpfung von den Synodalen ohne Gegenstimmen und mit zwei Enthaltungen beschlossen. Die Synode bittet den Rat der EKD, z. B. bei den entsprechenden Begegnungen mit Vertreter:innen von Bundesregierung, Mandatsträger:innen, Gewerkschaften etc. sich dafür einzusetzen, dass die Migrationsdebatte sachlich, faktenbasiert und an menschenrechtlichen Standards orientiert geführt wird, die Debatte um notwendige innere Sicherheit nicht mit den Themen Flucht und Migration zu vermischen, das Thema Flucht und Migration gerade in Wahlkampfzeiten mit großer Besonnenheit zu thematisieren, durch einen besonnenen Migrationsdiskurs dazu beizutragen, dass Menschen rassistischen Angriffen und Gewalt nicht ausgesetzt werden. Die Synode bittet zudem die Gliedkirchen der EKD, weitere Anstrengungen zu unternehmen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie insgesamt, ihre Institutionen und demokratische Prozesse zu stärken, Gesprächsräume zu eröffnen, um einen breiten Diskussionsprozess zu ermöglichen, in denen unterschiedliche Positionen zur Sprache gebracht und miteinander diskutiert werden können, alle Formate zu fördern und neu zu entwickeln, in denen die Begegnung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion ermöglicht wird, in ihren eigenen Einrichtungen Diversität und kulturelle Vielfalt zu fördern Fortbildungsformate für hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende zum konstruktiven Umgang mit Vielfalt zu nutzen und anzubieten, Kooperationen im Sozialraum suchen und einzugehen, und gerade in sozial belasteten Stadtteilen an partizipativen Lösungen mitzuwirken und diese zu befördern.
Texte: Darüber kann man nicht streiten: Menschenrechte, Keine Abschaffung des individuellen Asylrechts
Nationale Schwerpunkte im Asyl- und Migrationsrecht: Die Synodalen haben den Antrag angenommen, es gab sieben Nein-Stimmen und acht Enthaltungen. Die Synode bittet den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag dafür einzusetzen, dass
1. die Bundesrepublik Deutschland weiter das individuelle Recht auf Asyl und die menschenrechtlichen Verpflichtungen beachtet, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und anderen internationalen Verträgen ergeben,
2. keine Auslagerung des Asylverfahrens in sogenannte sichere Drittstaaten (nach dem "Ruanda-" bzw. "Albanien-Modell") stattfindet,
3. das Recht auf Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär
Schutzberechtigte gleichermaßen gewährt, insbesondere der Geschwisternachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gesetzlich und faktisch ermöglicht wird,
4. das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) Afghanistan mindestens so lange aufrechterhält und mit den erforderlichen finanziellen Mittel ausstattet, bis wenigstens diejenigen nach Deutschland einreisen können, die eine endgültige Aufnahmezusage erhalten haben oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorausgewählt wurden und deren Schutzbedürftigkeit bereits plausibilisiert ist,
5. alternative legale Zugangswege und Resettlementprogramme am Beispiel des BAP Afghanistan geschaffen werden und
6. auch im Interesse des Zusammenhalts der Gesellschaft die Integration von Geflüchteten, insbesondere den Zugang zum Arbeitsmarkt und Begleitung in Arbeitsprozessen, stärker gefördert werden, was nicht zuletzt eine strukturelle und finanzielle Stärkung der Kommunen erfordert. Dabei werden besonders Initiativen unterstützt, die in Deutschland bereits Geflüchtete in besonders schutzbedürftigen Situationen beraten und begleiten (wie z.B. "Neustart im Team NesT").
Arbeitsprozess zum Thema "Kirche und Macht": Die Synode hat den Beschlussvorschlag "Arbeitsprozess zum Thema Kirche und Macht" des Ausschusses Kirche, Gesellschaft und Bewahrung der Schöpfung bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen einmütig angenommen. Die Synode bittet den Rat, folgenden Prozess auf den Weg zu bringen: Der mehrjährige Arbeitsprozess zum Thema "Kirche und Macht" wird federführend von einer Arbeitsgruppe aufgegleist und organisiert. Die AG soll Zielsetzungen formulieren und Vorschläge in Form eines Maßnahmenpakets erarbeiten, wie das Thema "Kirche und Macht" im Kontext eines kirchlichen Transformationsprozesses hin zu einer zukunftsfähigen Organisation in gesellschaftlicher Verantwortung bearbeitet werden kann. Dabei sollen auch die Organisationsstrukturen in den Blick genommen werden. Wir empfehlen, den Bereich "sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch" im Arbeitsbereich des BeFo zu belassen. Für den Arbeitsprozess werden nicht mehr als 5.000 EUR / Jahr veranschlagt. Mit Blick auf die Besetzung der Arbeitsgruppe mögen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Die AG wird von einer synodalen Person und einer kirchenexternen Person (aus dem Bereich der Organisationsentwicklung) gemeinsam geleitet.
- Der AG, die durch den Rat berufen werden möge, gehören an: eine Person aus dem Rat der EKD, eine Person aus der Kirchenkonferenz, eine Person aus dem Kirchenamt der EKD, jeweils eine Person aus den Synodalen Arbeitsgruppen, plus etwa sechs Personen aus Zivilgesellschaft und gemeindlicher Basis. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe soll auf eine diverse Zusammensetzung in verschiedener Hinsicht geachtet werden. Außerdem möge ermöglicht werden, Expert:innen zu einzelnen Themen hinzubitten zu dürfen.
- Die AG kann zu Hearings Akteur:innen aus verschiedenen kirchlichen und gesellschaftlichen Kontexten einladen. Entsprechende erste entwickelte Vorschläge und Maßnahmen der AG sollen im Rahmen der 25 Synode 2025 beraten werden (Resonanzeinholung).
Ausschuss Ökumene, Mission, Europa
Geplante Verschärfungen in der EU-Asyl- und Migrationspolitik: Nach der Einigung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind die EU-Mitgliedstaaten nun aufgefordert, die getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. Ungeachtet der im Pakt für Migration und Asyl enthaltenen Gesetze, gibt es anhaltende Diskussionen über weitere Verschärfungen in der EU-Asyl- und Migrationspolitik zu Lasten von Geflüchteten und Migranten. Vor diesem Hintergrund bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass
1. die Mitgliedstaaten ihren menschenrechtlichen und humanitären Verpflichtungen im Rahmen der Umsetzung des Paktes für Migration und Asyl nachkommen und die EU- Kommission ihre Rolle als Hüterin der Verträge wahrnimmt und Vertragsverletzungsverfahren einleitet, wenn Mitgliedstaaten sich weigern, EU-Recht menschenrechtskonform anzuwenden,
2. das Konzept der sogenannten sicheren Drittstaaten in der Asylverfahrensverordnung weiterhin eng definiert wird und dem Druck seitens einiger Mitgliedstaaten nicht nachgegeben wird, das sogenannte "Verbindungselement" aufzugeben,
3. Auslagerungen von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU (Albanien- oder Ruanda-Modell) eine klare Absage erteilt wird und die Idee der "Return Hubs" in Drittstaaten als EU- rechts- und menschenrechtswidrig verworfen wird,
4. beim Abschluss möglicher weiterer Migrationsabkommen volle Transparenz gewährleistet, das Europäische Parlament eingebunden und die Einhaltung der Menschenrechte durch alle beteiligten Akteure sichergestellt werden,
5. den Bereich der Handelspolitik nicht im Sinne der Migrationssteuerung zu
instrumentalisieren,
6. in dem geplanten neuen Rechtsrahmen für Rückführungen ein unabhängiges Abschiebemonitoring eingerichtet, die freiwillige Rückkehr gefördert und die Würde und Rechte der Betroffenen geschützt werden,
7. Geflüchtete sowie humanitäres Engagement für Geflüchtete unter der vorgeschlagenen neuen Richtlinie zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität nicht kriminalisiert werden und eine umfassende humanitäre Ausnahmeklausel in den Richtlinientext aufgenommen wird,
8. konkrete Maßnahmen ergriffen werden, legale und sichere Wege für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten in die EU zu eröffnen.
Den Antrag zu der geplanten Verschärfungen in der EU-Asyl- und Migrationspolitik hat die Synode mit zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Text: Evangelische Kirche lehnt Asylverfahren in Drittstaaten ab
Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe: Der Antrag zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und
humanitären Hilfe wurde einstimmig angenommen. Die Synode begrüßt die Stellungnahme der Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs vom 11. Juli 2024, in der sie ausführte: "Deutschland und Europa werden auf Dauer nur sicher und in Frieden leben können, wenn Menschen weltweit nicht von Hunger und extremer Armut bedroht sind. Solidarität und Humanität, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe tragen dazu bei, diese Sicherheit zu schaffen." Zugleich wies sie darauf hin, dass dieses Engagement ein Ausdruck von Mitmenschlichkeit und christlicher Nächstenliebe ist. Die Synode bittet den Rat, sich gegenüber den Parteien, der Bundesregierung und dem Bundestag weiter mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Deutschland international mit einer finanziell und institutionell stark aufgestellten Entwicklungspolitik engagiert bleibt und seinen Beitrag weiterhin am 1970 global vereinbarten Ziel orientiert, mindestens 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts für offizielle Entwicklungsleistungen aufzuwenden. Sie bittet den Rat ferner, die Landeskirchen zu ermutigen, in ihren Gemeinden weiterhin und verstärkt dafür zu werben, dass Deutschland ein Land bleibt, das sich auf allen Ebenen von der staatlichen Politik bis zur Gemeindearbeit vor Ort für globale Solidarität und Gerechtigkeit einsetzt.
Umsetzung des reformierten Gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht: Die Synodalen haben die Beschlussvorlage zur Umsetzung des reformierten Gemeinsamen europäischen Asylsystems in nationales Recht angenommen. Es gab eine Neinstimme und drei Enthaltungen.
Bei der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Bundesregierung einen restriktiven Weg gewählt und Umsetzungsspielräume zu Verschärfungen zu Lasten der Geflüchteten genutzt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Umsetzungsspielräume des GEAS unter Beachtung
1. ihrer menschenrechtlichen und humanitären Verpflichtungen zur Stärkung des Flüchtlingsschutzes nutzt und nicht zum Anlass für weitreichende Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts nimmt, die Zuständigkeit für das Grundrechtemonitoring im Grenz- und Screeningverfahren
2. dem Deutschen Institut für Menschenrechte oder der Nationalen Stelle zur
Verhütung von Folter zugewiesen wird. Und die finanzielle und strukturelle
Ausgestattung des Grundrechtemonitorings gesichert wird, Bestimmung von sicheren Dritt- und Herkunftsländern einheitlich als
3. Gesetzgebungsverfahren normiert werden, keine Grenzverfahren an Binnengrenzen eingeführt und Schutzsuchende bei Stellung
4. eines Asylantrages nicht in Haft genommen werden,
Vulnerabilitätsprüfungen durch geeignetes medizinisches Fachpersonal und nicht
5. durch die Bundespolizei erfolgen und Bedarfe, die sich aus ihnen ergeben, als Ansprüche gesetzlich verankert werden, die Asylverfahrensberatung als Ausfluss der in der Asylverfahrensverordnung
6. vorgesehenen unentgeltlichen Rechtsauskunft gesetzlich geregelt und nicht allein dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugewiesen wird,
Rechtsanwälte und beratende Nichtregierungsorganisationen einen gesetzlich
7. verbrieften Zugang zu Hafteinrichtungen und geschlossenen Einrichtungen
erhalten, der nur bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begrenzt
werden darf,
8. bei der Asylanerkennung einer Person auch deren Kernfamilie im Wege desFamilienasyls weiter eine Aufenthaltserlaubnis und Reisedokumente erhält,
9. für Schulen, sonstige Bildungs- und Erziehungseinrichtungen und Krankenhäuser eine Ausnahme von der Meldepflicht über Ausländer ohne Aufenthaltstitel an die Behörden normiert wird und
10. Leistungseinschränkungen bei regelwidrigem Verhalten nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn sie bei zukünftigem regelkonformem Verhalten wieder zurückgenommen werden.
Humanitäre Hilfe für die Menschen im Nahen Osten: Die Synode hat den Antrag "Humanitäre Hilfe für die Menschen im Nahen Osten" ohne Gegenstimmen und mit einigen Enthaltungen beschlossen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland sieht mit Entsetzen das Leid der Menschen im Nahen Osten. Sie empfindet tiefe Verbundenheit mit den notleidenden Menschen in Israel, in den palästinensischen Gebieten und im Libanon. Sie sieht die Notwendigkeit zur humanitären Hilfe in der ganzen Region: Im Südlibanon und in Nordisrael werden Menschen zur Flucht gezwungen. Unsere Partnerkirchen und -organisationen berichten uns von der unerträglichen humanitären Krise und dem unermesslichen Leiden der Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Die Synode setzt sich für eine Fortführung der Arbeit der UNWRA ein.
- Sie bittet den Rat der EKD, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass sie ihre Vernetzungen in der internationalen entwicklungspolitischen und humanitären Zusammenarbeit nutzen, um nachhaltige Strukturen der humanitären Hilfe im Gazastreifen und in der ganzen Region zu entwickeln und aufzubauen.
- Sie bittet den Rat der EKD, die Bundesregierung und die Europäische Union zu drängen, in ihren diplomatischen Bemühungen um die Befreiung der Geiseln, die seit dem 7. Oktober 2023 von der Terrororganisation Hamas gefangen gehalten werden, nicht nachzulassen und sich auch international dafür einzusetzen, dass
- der besonderen Rolle Israels als in ihrem Existenzrecht bedrohter Nation Rechnung getragen wird.
Zukunftsausschuss
Synergie 2.0: Die Synode beschließt, dass sich angesichts der sich stark wandelnden Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns, wachsender Anforderungen und knapper werdenden Ressourcen für die Zukunft aller Landeskirchen in Deutschland die Frage stellt: Was können wir gemeinsam besser und kostengünstiger? An die erzielten Erfolge ist anzuknüpfen, und zugleich sind die bisherigen Arbeiten der EKD als Dienstleistungszentrum für alle Landeskirchen nachhaltig zu stärken. Das Feld landeskirchenübergreifender Synergien ist durchgängig bei allen Themen kirchlichen Lebens prioritär gegenüber Einzel- und Ergänzungslösungen in den Blick zu nehmen.
Verlängerung des Digitalinnovationsfonds: Der Antrag zur "Verlängerung des Digitalinnovationsfonds" wurde bei zwei Enthaltungen von der Synode angenommen. Die Synode bittet den Rat um die Verlängerung des Digitalinnovationsfonds und des Digitaleffizienzfonds bis zum Jahr 2027. Dies soll auf Basis der bereits vorgesehenen Mittel geschehen sowie weiterhin auch zur Verwendung für Projekte der digitalen Glaubenskommunikation im Sinne des Beschlusses "#glaubensstark-Fonds" der 4. Tagung der 13. Synode der EKD. Nicht verbrauchte Mittel in einem der beiden Digitalfonds können künftig auch im je anderen Digital-Fonds vergeben werden.
Reduzierung eigener kirchlicher Gesetzgebung: Die Synodalen haben den Antrag Reduzierung eigener kirchlicher Gesetzgebung angenommen. Die Synode nimmt wahr, dass viele finanzielle und personelle Ressourcen für die Rechtssetzung kirchlichen Rechts in der EKD und den Landeskirchen gebunden werden. In Zeiten rückläufiger Einnahmen sollten die Ausgaben in diesem Feld, wo möglich, minimiert werden. Unter Wahrung der Möglichkeiten einer Körperschaft öffentlichen Rechts muss das Ziel sein, kirchliche Rechtssetzung auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren, das die Erfüllung des kirchlichen Grundauftrags sichert und als Instrument zur Gestaltung der Kirchenentwicklung dienlich ist. Deshalb bittet die Synode den Rat, prüfen zu lassen, wie sich die eigene kirchliche Rechtssetzung von EKD, gliedkirchlichen Zusammenschlüssen und Landeskirchen auf ein notwendiges Mindestmaß reduzieren lässt. Dabei sollen Jurist*innen aus EKD, Landeskirche, Rechtswissenschaft und Ökumene beteiligt sein. Ziele sind
1)insgesamt weniger eigenes Recht durch Deregulierung bzw. Anwendung staatlicher Regelungen und 2)mehr gemeinsames Recht auf EKD-Ebene.
Ein mögliches Instrument ist die Einrichtung von Erprobungsräumen. Die Synode bittet um einen Bericht mit konkreten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen auf der Tagung der Synode 2025.
Ausschuss Diakonie, Bildung, Jugend
ForuM-Maßnahmenplan: Die Synodalen haben den Maßnahmenplan aus der ForuM-Studie beschlossen. Die Synode beschloss zudem einen zwölf Punkte umfassenden Maßnahmenplan zum Umgang mit Missbrauch. Er sieht vor, für Betroffene ein "Recht auf Aufarbeitung" zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten. Zudem soll die Gewaltschutzrichtlinie der EKD mit dem Ziel einheitlicher Standards in der Prävention sexualisierter Gewalt novelliert werden. Die Synode dankt dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt für die Ableitung konkreter Maßnahmen aus den Ergebnissen der Aufarbeitungsstudie ForuM. Sie unterstützt ausdrücklich den skizzierten ForuM-Maßnahmenplan. Sie bittet den Rat der EKD, unverzüglich Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen einzuleiten, über den Umsetzungsstand fortlaufend zu berichten und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren.
Text: Betroffene sollen mindestens 15.000 Euro erhalten, Das erwarten Betroffene von der EKD-Synode
Recht auf Förderung eines Freiwilligendienstes: Die Synode beschließt: Die Synode der EKD bittet den Rat der EKD, sich das Anliegen der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland zu eigen zu machen, das im Positionspapier "Freiwilligendienste 2030: Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit" zum Ausdruck gebracht ist. Die Synode dankt den evangelischen Werken und Verbänden, die dieses Positionspapier mit erarbeitet haben und es unterstützen (bspw. Die Johanniter, Evangelische Freiwilligendienste, Evangelisches Forum entwicklungspolitischer Freiwilligendienste, Aktionsgemeinschaft Dienste für den Frieden, Evangelische Mission Weltweit).
Motto der nächsten Synodentagung: Das Motto "Kirche und Macht" wurde beschlossen.