Theologinnen und Theologen, die dort bereits arbeiten, könnten sich ab 2025 ohne zusätzliche Anträge in der gesamten Region auf Pfarrstellen bewerben, teilte die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit. Der entsprechende Vertrag mit der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und der Evangelischen Landeskirche Anhalts sei am Freitag von den Kirchenleitungen in Wittenberg unterzeichnet worden.
Die Vereinbarung zum gemeinsamen Bewerbungsraum sei in der evangelischen Kirche bislang bundesweit einzigartig und gelte im Rahmen einer Erprobung zunächst für ein Jahr, hieß es. Die Landeskirchen wollen damit einer gemeinsamen Personalpolitik näherkommen. Durch den größeren Freiraum solle die Attraktivität der beteiligten Kirchen für das ordinierte Personal gestärkt und der Verwaltungsaufwand bei Bewerbungsverfahren verringert werden.
In der Vereinbarung wird den Angaben zufolge den Pfarrerinnen und Pfarrern, die bereits im Dienstverhältnis einer der drei Landeskirchen stehen, die Bewerbungsfähigkeit zuerkannt. Damit seien sie berechtigt, sich für ausgeschriebene Pfarrstellen aller drei Landeskirchen zu bewerben, hieß es. Derzeit müsse Bewerberinnen und Bewerbern zunächst noch das Bewerbungsrecht zuerkannt werden, bevor ihre Bewerbung in eine andere Landeskirche weitergeleitet wird. Dafür sei ein Antrag erforderlich.