Kirchlicher Dienst gegen Shoppingnächte

Frau hält Einkaufstüten
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Die Pläne für ein neues bayerisches Ladenschlussgesetz kommen nicht bei allen gut an.
Ladenschlussgesetz
Kirchlicher Dienst gegen Shoppingnächte
Das geplante bayerische Ladenschlussgesetz hat der Leiter des evangelischen "Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt" (kda), Peter Lysy, kritisiert. Für bedenklich hält er die verkaufsoffenen Nächte und auch die "Smart Stores".

Die Shoppingnächte können für die Beschäftigten im Handel zu einer echten Belastung werden, weil sie schon heute familienunfreundliche Arbeitszeiten am Abend und am Samstag hätten, sagte Lysy laut einer Mitteilung am Mittwoch.

Für bedenklich hält der kda auch digitale Supermärkte, Smart Stores, die immer geöffnet sein sollen. "Mit den Smart Stores wird der Sonntag bald zum Shoppingtag in Bayern", befürchtet Pfarrer Lysy. Wenn sie sonntags geöffnet und auf immer größeren Flächen erlaubt seien, könnten sie bald überall in Bayern entstehen, konventionelle Geschäfte verdrängen und viele Arbeitsplätze kosten. Selbstbedienungsmärkte mit Scannerkasse kämen aber auch sonntags nicht ohne Personal aus. Warenlieferungen, Aufräumarbeiten und Notdienste seien dort nötig.

Einverstanden ist der kda damit, dass das neue Ladenschlussgesetz an den Werktagen keine längeren Öffnungszeiten vorsieht und die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Kommune nicht erhöht werden soll. Das seien allerdings keine Zugeständnisse an Kirchen oder Beschäftigte, stellt der kda-Leiter fest. Vielmehr hätten die Handelsunternehmen keine längeren Regelöffnungszeiten gewollt, "da diese sich gar nicht lohnten".

Das bayerische Kabinett hatte am Dienstag die Eckdaten eines Ladenschlussgesetzes vorgestellt. Die generell zulässigen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an den Werktagen Montag bis Samstag sollen erhalten bleiben. Digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Ladenfläche können sieben Tage die Woche öffnen. Bis zu acht verkaufsoffene Event-Abende bis 24 Uhr sollen möglich sein. Ferner soll jeder Einzelhändler bis zu vier individuelle Verkaufsabende per "einfacher Anzeigepflicht" veranstalten dürfen.