Verbot für AFD-Werbung mit Kirchengebäude

Pfarrerin Eva Lemaire und Dekan Andreas Klodt vor dem Schaukasten
Dekanat Mainz / EKHN
Pfarrerin Eva Lemaire und Dekan Andreas Klodt der Evangelischen Christusgemeinde in Mainz wehren sich gegen AfD-Wahlwerbung mit ihrer Kirche.
Mainzer Christusgemeinde
Verbot für AFD-Werbung mit Kirchengebäude
Im Mainzer Kommunalwahlkampf wirbt die AfD mit der Christuskirche für ihr Wahlprogramm. Als Eigentümerin des Gebäudes widerspricht die Evangelische Christuskirchengemeinde in Mainz der Nutzung des Bildes zur Wahlwerbung der AfD und verbietet diese. Das teilte das Dekanat Mainz der EKHN am Dienstag mit.

Unter dem Slogan "Mainz bleibt Mainz" will die AfD in ihrer Werbung zur Kommunalwahl am 9. Juni Heimatverbundenheit und Tradition propagieren – und nutzt dafür Abbildungen des Kirchengebäudes. In einem Brief fordert der Kirchenvorstand der Evangelischen Christusgemeinde die Mainzer AfD nun auf, unverzüglich alle Werbung mit dem Foto ihrer Kirche zu unterbinden. 

In dem Brief heißt es: "Wir haben der AfD niemals die Zustimmung gegeben, unser Gebäude im Wahlkampf zu instrumentalisieren," erklärt Pfarrerin Eva Lemaire, Vorsitzende des Kirchenvorstandes. "Die Forderungen und Ansichten der AfD widersprechen dem Menschenbild unseres christlichen Glaubens und unserem Verständnis von einem offenen und friedlichen Miteinander in unserer Gesellschaft. Wir fordern die AfD auf, jetzt und in Zukunft, das Bild der Christuskirche nicht mehr für ihre Zwecken zu verwenden." Wird dieser Forderung nicht entsprochen, werden in Absprache mit der Rechtsabteilung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau rechtliche Schritte eingeleitet. Auf Anfrage von evangelisch.de schreibt die AFD Mainz, das bisher kein Brief der Gemeinde eingetroffen sei.

Plakataktion damit Mainz Mainz bleibt

Um Menschen vor Ort bereits jetzt zu zeigen, dass die Evangelische Kirche gegen diese Instrumentalisierung ihrer Kirche ist, hat das Evangelische Dekanat Mainz die Plakataktion "Damit Mainz Mainz bleibt" ins Leben gerufen. Sie tut dies gemeinsam mit den katholischen Innenstadtgemeinden, da auch der Mainzer Dom in der Werbung der AfD verwendet wird. Die Plakate werden in Schaukästen und an Gebäuden der Mainzer Gemeinden angebracht, auch ein großes Banner wird folgen und soll am Dienstag, dem 21. Mai, am Haus der Evangelischen Kirche in Mainz angebracht werden. Deutlich sprechen sich hierbei alle Gemeinden in ökumenischer Verbundenheit für Toleranz und Vielfalt in der Landeshauptstadt aus. 

"Kirchen sind Gotteshäuser. Sie sollen Orte der Zuwendung und des Schutzes für alle sein. Alle Menschen haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte. Alle sind Gott in seinem Haus willkommen. Wir widersprechen allen Versuchen, Kirchen als Hintergrundbilder für Parolen der Ausgrenzung zu missbrauchen", erklären Mainzer Dekan Andreas Klodt und Domdekan Henning Priesel.

Auf Anfrage von evangelisch.de äußert sich der AfD-Kreisvorsitzende, Stadtrat Stephan Stritter: "Die AfD Mainz bekennt sich in ihrem Kurzprogrammflyer zur Kommunalwahl mit der Abbildung der Christuskirche, des Doms und des Gutenbergdenkmals zu den historischen Traditionen von Mainz und möchte dieses einmalige historische Stadtbild erhalten. Die kostenlose Verwendung dieses Bildes ist natürlich zulässig und die Quellen in den Flyern auch gekennzeichnet." Und weiter: "Die AfD wird ihre Kurzprogramme auch weiterhin in dieser Form im Wahlkampf einsetzen."

Ebenso äußert sich der AfD-Spitzenkandidat für die Kommunalwahl, Stadtrat Arne Kuster zur Gegenkampagne der Gemeinde: "Solche Kampagnen wie die aktuelle der Christuskirchengemeinde sind mit der moralischen Autorität der Kirchen unvereinbar. Anstatt immer wieder gegen die AfD zu hetzen, sollten sich die Kirchen ihrer Verantwortung bewußt werden und lieber Aktionen starten, um eine weitere Polarisierung der Gesellschaft zu vermeiden und stattdessen eine Atmosphäre zu fördern, die alle Meinungsspektren akzeptiert."

Ob es rechtlich einen Unterschied zwischen einer Verwendung oder der Instrumentalisierung eines Bildes geben kann, werden die weiteren angekündigten rechtlichen Schritte zeigen.