Bundesrat billigt Teilzeit-Möglichkeit

Junge und alte Frau in Pflegeheim auf Sofa
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Junge Menschen können ein FSJ in Zukunft auch in Teilzeit absolvieren, zum Beispiel wenn sie privat Angehörige pflegen.
Jugendfreiwilligendienst 2025
Bundesrat billigt Teilzeit-Möglichkeit
Junge Menschen unter 27 Jahren können ihren Freiwilligendienst künftig in Teilzeit leisten, sofern ihre Einsatzstelle zustimmt. Das billigte am Freitag der Bundesrat in Berlin.

Die Dienstzeit im Freiwilligen Sozialen oder Freiwilligen Ökologischen Jahr kann pro Tag oder pro Woche reduziert werden, muss aber mehr als 20 Wochenstunden betragen. Der Bundesrat billigt am Freitag in Berlin eine Gesetzesänderungen, die der Bundestag Ende April einstimmig beschlossen hatte. 

Einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitregelung gibt es nicht. Bisher können junge Freiwillige - im Unterschied zu Älteren - nur dann ihren Dienst in Teilzeit leisten, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dazu zählen Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen.

Das Taschengeld für Freiwillige darf derzeit höchstens 453 Euro im Monat betragen. Nach der Neuberechnung liegt die Höchstgrenze bei 604 Euro und steigt im kommenden Jahr weiter. Damit erhöht sich aber nicht automatisch das Taschengeld für alle Freiwilligen. Finanziell gut aufgestellte Träger zahlen in der Regel mehr als solche mit geringen Mitteln.

Mit der Teilzeitregelung für die Jugendfreiwilligendienste setzt die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um. Jedes Jahr leisten zwischen 90.000 und 100.000 Menschen einen Freiwilligendienst. Die Änderungen treten noch in diesem Jahr in Kraft, werden aber voraussichtlich erst für den Freiwilligenjahrgang 2025/2026 durchgängig wirksam.