Der evangelische Medienbischof Volker Jung sieht in den Kirchensendungen in Hörfunk und Fernsehen einen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Sendeplätze infrage zu stellen, rüttele an den Grundfesten des öffentlich-rechtlichen Selbstverständnisses, sagte der hessen-nassauische Kirchenpräsident, der im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Medienthemen zuständig ist.
Es sei ein Missverständnis, die Verkündigungssendungen als "Werbung der Kirche für die eigene Sache" zu betrachten. "Denn die Sache der Kirche ist nicht der institutionelle Selbsterhalt, sondern eine Botschaft, die darauf abzielt, Menschen in ihrem Leben zu stärken und die Gesellschaft zusammenzuhalten", sagte Jung.
Seit den Anfangsjahren der Bundesrepublik haben die Kirchen Senderechte in öffentlich-rechtlichen Sendern, die ihnen später auch im privaten Hörfunk und Fernsehen eingeräumt wurden. Die Sendeplätze sind aus dem Grundgesetz abgeleitet und in Landesrundfunkgesetzen sowie Staatsverträgen festgehalten. Jüngst hatte der Redaktionsausschuss des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) die Verkündigungsformate infrage gestellt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen im RBB Programm machen dürfen, hieß es.
"Das rüttelt an den Grundfesten"
Jung sagte, er habe die Erklärung mit "deutlicher Sorge" wahrgenommen. "Wenn man das weiterdenkt, rüttelt das an den Grundfesten des öffentlich-rechtlichen Selbstverständnisses. Auch die Mitwirkung relevanter gesellschaftlicher Gruppen in den Aufsichtsgremien stünde dann in letzter Konsequenz wohl infrage", sagte der Theologe. Das Grundgefüge des öffentlich-rechtlichen Systems gehe davon aus, dass Gesellschaft abgebildet wird. "Dann sollte auch jenen Institutionen Raum gegeben werden, die dringend gebraucht werden, um unsere Gesellschaft zusammenzuhalten", sagte Jung.
Nur zu einem geringen Teil lüden die Formate unmittelbar zu kirchlichen Angeboten ein. "Was ich in der Breite sehe - die Gottesdienste, das "Wort zum Sonntag", die Morgenandachten im Rundfunk - zielt in der Regel auf Lebensbegleitung vieler", argumentierte der Medienbischof.
Die Sendeplätze seien zeitgemäß, "weil die Kirchen nach wie vor eine bedeutende gesellschaftliche Kraft sind. Sie tragen zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Und sie sind da für religiöse Bedürfnisse, die zum Leben gehören".