Bei den gerügten Unternehmen handelt es sich um zwei Spieleentwickler sowie um Werbung für eine Bodenbelagsfirma, einen Motorradhändler und einen Kfz-Service.
So sei die Social-Media-Werbung eines Spieleentwicklers, die eine knapp bekleidete, gefesselte Frau zeigt, gewaltverherrlichend und lasse Dominanzverhalten gegenüber Frauen als akzeptabel erscheinen. Ein Werbespot eines anderen Spieleentwicklers vermittle den Eindruck, dass die Anwendung von Gewalt und Dominanzgebaren akzeptabel sind.
Gewalt und Dominanzverhalten gegenüber Frauen erscheinen akzeptabel
Bei dem Plakatmotiv eines Unternehmens für Bodenbeläge aus Nordrhein-Westfalen diene eine auf dem Boden liegende Frau mit weit aufgeknöpfter Bluse lediglich als Blickfang und werde zu einem reinen Sexobjekt degradiert. Eine ähnliche Begründung gab es für die Fahrzeugwerbung eines Kölner Betriebs mit einer nackten, auf dem Rücken liegenden Frau, die lasziv in die Kamera blicke.
Ein Rostocker Motorradhändler erhielt für sein Werbemotiv einer auf dem Bauch liegenden Frau und den Slogan "Wir lieben geile Kurven..." die Beurteilung "sexistisch". Träger des Deutschen Werberats sind die im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen.
Info:
Die Redaktion hat sich entschieden, die sexistischen Werbemotive zu zeigen, um den entwürdigenden Charakter dieser Werbung zu dokumentieren. Es ist ein bekannter Mechanismus, dass durch Wiederholung solcher Motive, die Akzeptanz diskriminierender und sexistischer Darstellungen steigt.