Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen: Pastoren oder Pastorinnen können laut dem Beschluss nicht verpflichtet werden, "gegen das eigene Gewissen anlässlich einer kirchlichen Trauung gleichgeschlechtliche Ehepaare zu segnen". Eine Verpflichtung, dass Gemeinden sich für Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare öffnen müssen, bestehe nicht.
Ebenso könnten Gemeinden signalisieren, dass sie keine Dienstzuweisung eines homosexuellen Pastors wünschten, teilte die Kirche mit. Die Beschlüsse waren bereits vergangene Woche bei der Tagung der Zentralkonferenz in Chemnitz gefasst worden.
Die Zentralkonferenz Deutschland ist das für Deutschland zuständige höchste Leitungsgremium der Kirche, das alle vier Jahre tagt.
Mit den Beschlüssen sei eine drei Jahre dauernde Diskussion zweier Lager innerhalb der Kirche gelöst worden. In den USA hatte ein Streit über die Gleichberechtigung von Homosexuellen zur Spaltung der methodistischen Kirche geführt. Konservative Kirchenmitglieder und besonders viele Mitgliedskirchen aus Afrika lehnen etwa Segnungen für homosexuelle Paare ab.
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine weltweit verbreitete evangelische Freikirche, die aus einer Erweckungsbewegung in England im 18. Jahrhundert hervorging. Durch Rückwanderer aus England und den USA fasste die EmK auch in Deutschland Fuß.
Weltweit zählen sich etwa zwölf Millionen Menschen zur Evangelisch-methodistischen Kirche. Zur EmK in Deutschland gehören rund 46.000 Kirchenglieder und Kirchenangehörige in rund 420 Gemeinden. Harald Rückert ist der für Deutschland zuständige Bischof mit Sitz in Frankfurt am Main.