Was hat die Synode der EKD 2022 eigentlich beschlossen?

Beschlüsse auf der EKD-Synode 2022 in Magdeburg
© epd-bild/Jens Schulze
Die EKD hat in Magdeburg auch über die Themen Klimaschutz, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und Finanzen diskutiert. Hier sind die Beschlussfassungen der Synode 2022.
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Was hat die Synode der EKD 2022 eigentlich beschlossen?
Wir haben alle wichtigen Entscheidungen der 3. Tagung der 13. Synode der EKD im Überblick zusammengestellt.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) beendet heute in Magdeburg ihre viertägigen Synodenberatungen. Zum Abschluss stehen Beschlussfassungen auf der Tagesordnung. Auch über den EKD-Haushalt für das nächste Jahr wird die Synode abschließend entscheiden. Die Redaktion von evangelisch.de hat die Beschlüsse der Synodalen hier für Sie zusammengefasst.

Ausschuss Kirche, Gesellschaft und Bewahrung der Schöpfung

Unterstützung des neuen Modells des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD: Die Synode hat den Antrag einstimmig angenommen und unterstützt die Einsetzung des neuen Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt durch Rat und Kirchenkonferenz. Die Synode verpflichtet sich wie Rat und Kirchenkonferenz dazu, dass alle kirchenpolitischen Beschlüsse auf Ebene der EKD zum Umgang mit sexualisierter Gewalt zunächst im Beteiligungsforum beraten werden. Dem Beteiligungsforum gehören auch Betroffene sexualisierter Gewalt an. Die Synode wird die notwendigen Finanzmittel für das Beteiligungsforum bereitstellen. | Text: Beteiligungsforum ist "die letzte Chance" |zum Beschlusstext

Prüfung der Budgetstruktur im Themenbereich des Schutzes vor sexualisierter Gewalt: Die Synode bittet das Kirchenamt der EKD, das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt und den Haushaltsausschuss der Synode gemeinsam zu prüfen, inwiefern eine Anpassung der Budgetstruktur im Themenbereich des Schutzes vor sexualisierter Gewalt vorgenommen werden sollte, um eine dauerhafte und angemessene Finanzierung der Aufgaben sicherzustellen. Der Antrag wurde Einstimmig angenommen. |Text: Beteiligungsforum ist "die letzte Chance"| Text: Kirche plant Änderungen bei Disziplinarrecht |zum Beschlusstext

Tempolimit in der evangelischen Kirche einführen: Die Synode der EKD beschließt, sich auf der kommenden 4. Tagung der 13. Synode 2023 intensiv mit den Herausforderungen des Klimaschutzes für die Mobilität zu befassen. Um dem Auftrag der Kirche für die Bewahrung der Schöpfung gerecht zu werden, hält sie es für geboten, bei allen PKW-Fahrten im kirchlichen Kontext ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen einzuhalten, um Treibhausgas-Emissionen spürbar zu reduzieren. Sie bittet das Kirchenamt eine öffentlichkeitswirksame Kampagne für eine entsprechende Selbstverpflichtung zu initiieren. Zudem unterstützt sie politische Bemühungen um ein zeitnahes allgemeines Tempolimit von höchstens 120 km/h. Text: Klima-Bischöfin: Es mangelt am Willen zur Umsetzung | zum Beschlusstext 

Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft gesetzlich verankern: Mit zwei Enthaltungen haben die Synodalen der Schaffung eines Partizipationsgesetzes zugestimmt. Die EKD will sich zudem bei der Bundesregierung für eine zügige Umsetzung einsetzen. Die evangelische Kirche strebt Entsprechendes auch in ihren eigenen Strukturen an. Diese Gleichstellungsprozesse sollen systematisch ausgebaut und auf staatlichen und betrieblichen Ebenen angewandt werden. Kriterien, statistische Indikatoren und Datenerfassungen müssen unter Beteiligung der von Diskriminierung betroffenen Gruppen geklärt werden. | zum Beschlusstext 

Situation von Geflüchteten: Situation von Geflüchteten: Die Synode der EKD begrüßt und unterstützt ausdrücklich für die Geflüchteten hilfreichen Maßnahmen einer humanitären Flüchtlingspolitik. Sie dankt allen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Kräften, die sich seit Monaten um eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten bemühen, sie bei Behördengängen begleiten, dolmetschen, sich um Ausbildungs- oder Arbeitsplätze kümmern und bei der Wohnungssuche behilflich sind. Die Synode der EKD warnt davor, die Situation der geflüchteten ukrainischen Staatsbürger:innen gegen die Situation anderer Geflüchteter auszuspielen. Die Unteilbarkeit der Menschenrechte ist die Basis unseres christlichen Menschenbildes und der europäischen Wertegemeinschaft. Sie bittet den Rat der EKD sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, im Rahmen einen humanitären Flüchtlingspolitik Asylverfahren unter Wahrung der Prozessrechte der Betroffenen, am besten durch eine Wiederangleichung an das Allgemeine Verwaltungsrecht, zu beschleunigen.Der Antrag wurde einstimmig angenommen. | zum Beschlusstext 

Frieden – Gerechtigkeit – Bewahrung der Schöpfung: Mit diesem Dreiklang wird der konziliare Prozess beschrieben, an dem sich die EKD und ihre Synode immer wieder aktiv beteiligt hat. Nach einem Rückblick auf die Friedensdenkschrift des Rates der EKD von 2007 hat die Synode 2019 in einer Kundgebung die "Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens" beschrieben. Dabei hat sie den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung als Bestandteil des Friedens ebenso betont wie den Aspekt des gesellschaftlichen Friedens. Seitdem sind zur Friedensethik, zur Klimagerechtigkeit, zur Demokratieförderung, zu Migrationsfragen und zum Rechtsextremismus weitere Beschlüsse gefolgt, die die Trias des konziliaren Prozesses aufgenommen und mit konkretem Inhalt gefüllt haben. Wir setzen uns daher für die Stärkung einer weltweiten Friedensordnung ein, die sich auf Völkerrecht und Menschenrechte stützt. 
Einem drohenden neuen Rüstungswettlauf, der die Fragilität des internationalen Systems weiter erhöhen würde, treten wir entschieden entgegen. Alle drei Aspekte sind nachzulesen. |zum Beschlusstext| Video: Interview mit Friedrich Kramer zur Friedensethik 

Raus aus der fossilen Abhängigkeit – die Roadmap zur Klimaneutralität 2035 verbindlich umsetzen: Mit dem Beschluss "Die Zeit ist jetzt - Auf dem Weg zur Klimaneutralität" hat die 2. Tagung der 13. Synode den Rat der EKD, die Kirchenkonferenz, die Gliedkirchen und das Kirchenamt gebeten, bis zur 3.Tagung eine datenbasierte Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2035 zu erarbeiten. Mit der im September 2022 vom Rat der EKD beschlossenen Klimaschutzrichtlinie ist der Beschluss der Synode in modifizierter Form aufgegriffen worden. Die Synode bekräftigt, dass eine THG- Neutralität bis 2035 erreicht werden muss, um einen glaubwürdigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gleichwohl würdigt die Synode, dass sich in der Kirchenkonferenz alle 20 Gliedkirchen in großer Einmütigkeit darauf verpflichtet haben, die in der Richtlinie genannten Ziele und Zwischenschritte als Mindeststandards anzuerkennen. Insofern benennt die Verpflichtung auf eine THG-Reduktion um 90 Prozent bis 2035 zwar ein verbindliches Minimalziel, steht aber einer sachlich gebotenen schnelleren Umsetzung nicht im Weg. Die Synode bittet EKD und Gliedkirchen, die Klimaschutzrichtlinie in diesem Sinne zu verstehen und die THG-Neutralität bis 2035 verbindlich umzusetzen. Das bedeutet vor allem: Das Ziel der THG-Neutralität bis 2035 nimmt alle Gliedkirchen und Einrichtungen der EKD gleichermaßen in die Pflicht. Der Antrag wurde angenommen. Der Antrag wurde angenommen. | Text: Politik soll mit "Letzter Generation" sprechen| Text: Klimaaktivistin bittet um Hilfe der Kirche| Text: Klima-Bischöfin: Es mangelt am Willen zur Umsetzung | zum Beschlusstext 

Bundesaufnahmeverfahren für gefährdete Afghan:innen: 

Am 17. Oktober 2022 gaben das Bundesinnenministerium und das Außenministerium den Beginn des Bundesaufnahmeverfahrens für gefährdete Afghan:innen bekannt. Die Synode der EKD begrüßt den Beginn des Verfahrens. Angesichts der verzweifelten Situation, in der sich nicht nur gefährdete Menschen in Afghanistan befinden, sondern auch ihre Familienangehörigen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und in tiefer Sorge um ihre Angehörigen sind, ist dies ein wichtiger und überfälliger Schritt. Die Zivilgesellschaft hat mit der Koordinierungsstelle und mit der Meldung von Fällen ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Wir bitten deshalb den Rat der EKD, sich durch seine Beauftragte bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass das Bundesprogramm ausreichend und langfristig finanziert wird, Transparenz zu schaffen, welche NGOs überhaupt berechtigt sind, Fälle zu melden, eine direkte Bewerbung zu ermöglichen und eine Anmeldemöglichkeit über die Internetseite des Aufnahmeverfahrens einzurichten, Antragstellende aus Drittstaaten zu berücksichtigen, dass weitere legale und sichere Fluchtwege aus Afghanistan geschaffen werden, damit ein großes Aufnahmekontingent von Afghan:innen für Deutschland über das UNHCR Resettlement-Programm ausgebaut wird, Zustimmungen zu Landesaufnahmeprogrammen erfolgen, wie sie in einigen Bundesländern bereits konzipiert und in weiteren geplant sind, Hürden im Familiennachzug für afghanische Familienmitglieder abgebaut werden, und einen erweiterten Familienbegriff anzuwenden, da dies der konkreten Verfolgungssituation gerecht wird. Der Eintrag wurde einstimmig angenommen. | zum Beschlusstext 

Antidiskriminierung, Gewaltprävention, Diversity stärken: Die Synodalen haben den Antrag beschlossen, sich weitergehend mit Gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus auseinanderzusetzen. Grund ist die anhaltende Sorge vor rechtsextremen Gruppierungen in Deutschland. Die EKD verpflichtet sich auch, dauerhaft ein entsprechendes Qualifizierungsprogramm für Haupt- und Ehrenamtliche zur Sensibilisierung für jegliche Form von Diskriminierung und Gewalt in ihre Aus- und Weiterbildungsstrukturen zu implementieren. Hierzu soll eine entsprechende Roadmap erarbeitet werden. | zum Beschlusstext 

Rechtsausschuss

Unterstützung von betroffenen Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren: Die Synode begrüßt die Empfehlungen des Berichts zur Prüfung des kirchlichen Disziplinarrechts bzgl. einer besseren Unterstützung betroffener Personen und dankt allen am Prozess beteiligten Personen. Die Synode beauftragt das Kirchenamt der EKD in der gebotenen Abstimmung mit dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt und auf Basis der Empfehlungen des Berichts sowohl Änderungen im Disziplinargesetz der EKD als auch die Erstellung und Umsetzung von EKD-Leitlinien zur Unterstützung betroffener Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren zu initiieren. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. | Text: Kirche plant Änderungen bei Disziplinarrecht | zum Beschlusstext 

Erweiterung § 174c StGB: Die Synode bittet den Rat der EKD in der gebotenen Abstimmung mit dem Beteiligungsforum, über eine Prüfanfrage an den staatlichen Gesetzgeber hinsichtlich der Erweiterung des Strafgesetzbuchs um einen Tatbestand des Missbrauchs in Seelsorgeverhältnissen zu beraten. Hierzu könnte der bestehende § 174c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses) erweitert oder ein neuer Paragraph geschaffen werden. | Text: Beteiligungsforum ist "die letzte Chance" | zum Beschlusstext 

Kirchengesetz zur 1. Änderung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (BVGEKD): Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz auf Grund des Artikels 10 Absatz 1, des Artikels 10 Absatz 2 Buchstabe a, des Artikels 10a Absatz 1 und
des Artikels 10a Absatz 2 Satz 1 Buchstabe b und c der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland nachfolgendes Kirchengesetz beschlossen: Siehe im Beschlusstext

Kirchengesetz zur 2. Änderung des Datenschutzgesetzes der EKD (DSG-EKD): Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz auf Grund des Artikels 10 Absatz 1, des Artikels 10 Absatz 2 Buchstabe a und des Artikels 10a Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen: Siehe im Beschlusstext

Kirchengesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten und zur Änderung weiterer Regelungen: Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz aufgrund des Artikels 10 Absatz 1, des Artikels 10 Absatz 2 Buchstabe a und des Artikels 10a Absatz 1 und des Artikels 10a Absatz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen: Siehe im Beschlusstext

Ausschuss Ökumene, Mission, Europa

Menschenrechtslage an den Außengrenzen der EU: Die Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine in der EU ist ein Beispiel dafür, dass
Flüchtlingsschutz gelingen kann, wenn der politische Wille besteht. Vor diesem Hintergrund erinnert die Synode an ihren Beschluss vom 10. November 2021 und bekräftigt ihre damaligen Forderungen. Im Hinblick auf die laufende Debatte um den neuen Pakt für Migration und Asyl und den Vorschlag der EU-Kommission vom 14. Dezember 2021 für eine Verordnung zur Bewältigung von Situationen der Instrumentalisierung im Bereich Migration und Asyl bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass in den aktuellen Verhandlungen die Definitionen von Krisensituationen und 1. höherer Gewalt sowie Fälle von Instrumentalisierung möglichst eng gefasst werden, es keine weiteren Einschränkungen des Asylrechts gibt, um das gemeinsame 2. europäische Asylsystem nicht weiter auszuhöhlen, die Mitgliedstaaten sich bei den politischen Verhandlungen an den positiven 3. Erfahrungen bei der Aufnahme der Ukrainer*innen orientieren und sich auf Reformen einigen, die das Recht aller Schutzsuchenden auf Asyl stärken, die menschenwürdige Umsetzung des Asylsystems und die Einhaltung der Vorschriften verbessern sowie das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten befördern. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. | zum Beschlusstext 

Ein ambitioniertes Europäisches Lieferkettengesetz: Die Synode begrüßt den Entwurf der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten im Bereich Nachhaltigkeit ("Europäisches Lieferkettengesetz") als  wichtigen Schritt zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Lieferkette. Sie bittet den Rat der EKD, sich im Hinblick auf die politischen Verhandlungen auf EU-Ebene gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass 1. der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene EU-Rechtsakt noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, 2. menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette verbindlich eingeführt werden, damit Unternehmen sich ihren Pflichten nicht entziehen können, 3. auf Grundlage eines risikobasierten und verhältnismäßigen Ansatzes alle Unternehmen und der Finanzsektor erfasst werden, 4. Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften, lokale Gemeinschaften, Menschenrechtsverteidiger*innen, Umweltschützer*innen und übrige betroffene Interessengruppen in allen Phasen der Sorgfaltsprüfung effektiv konsultiert und eingebunden werden, 5. umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMUs), bereitgestellt werden, 6. die Rechte von Betroffenen verbessert werden, indem klare zivilrechtliche Haftungsregelungen etabliert, der Zugang zu Klage- und Entschädigungsmöglichkeiten gestärkt und eine faire Beweislastverteilung vor Gericht vorgesehen wird, 7. eine effektive und mit ausreichend Ressourcen und Expertise ausgestattete behördliche Aufsichtsstruktur aufgebaut wird, um eine einheitliche Durchsetzung der Regeln in der EU zu gewährleisten. | zum Beschlusstext 

Sicherung der Welternährung: Die Synode hat den Antrag mit großer Mehrheit angenommen: Die Synode beobachtet mit Sorge eine dramatische Verschlechterung der Welternährungslage und eine Zunahme von Hungersnöten weltweit aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und als Folge des Klimawandels und gewaltsame Konflikte. Der weltweite Hunger lässt sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn das Menschenrecht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität im Zentrum aller Aktivitäten zur Ernährungssicherung und für eine Neuausrichtung der Ernährungssysteme stehen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen für die Nahrungsmittelproduktion und -verteilung weltweit verändert, verbessert und vor allem gerechter auf Basis der Menschenrechte gestaltet werden. Um die Nahrungsproduktion krisenfester gegenüber den klimawandelbedingten Veränderungen zu machen gehört eine Agrarökologie, die auf kurze Transportwege setzt und den Ausstieg aus chemischer Düngung und chemischen Pestiziden. Außerdem ist ein Rückbau von immer unzuverlässigeren, ungerechteren und längeren internationalen Lieferketten ist anzustreben. |zum Beschlusstext

Zukunftsausschuss

Strategische Kommunikation: Die Synode bittet den Rat der EKD, eine Gesamtstrategie für die Kommunikation der evangelischen Kirche vorzulegen und zu etablieren. Dazu gehören: 1. ein klares Verfahren, wie die EKD Grundthemen des evangelischen Glaubens in Abstimmung mit den Landeskirchen kommuniziert, 2. eine zeitliche Festlegung von Schwerpunktthemen für die gesamte Amtszeit des Rates der EKD, die sich an gesellschaftlichen Megatrends und den Bedürfnissen von Kirchenmitgliedern und -zugehörigen orientiert, 3. ein kommunikativer Rahmenplan, der rechtzeitig für jedes Jahr vorgelegt wird und der jeweils Themenbausteine der EKD und der Gliedkirchen ausweist, 4. eine effiziente Steuerung der akuten öffentlichen Kommunikation und des Krisenmanagements von Seiten der EKD. Die Synode bittet den Rat der EKD, bei der Haushaltsplanung die Stabsstelle Kommunikation mit ausreichenden Ressourcen zu versehen und die Leitung mit der entsprechenden Priorisierung der Arbeit zu beauftragen. | zum Beschlusstext 

Vielfältige Formen von Zugehörigkeit: Die Synode bittet den Rat der EKD, Szenarien für verschiedene Formen der Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche vorzulegen, zu evaluieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Fragen der Kirchenmitgliedschaft sollten bedacht werden. Die Synode bittet um Wiedervorlage auf der nächsten Tagung der Synode. Der Antrag wurde bei wenigen Enthaltungen angenommen. | zum Beschlusstext 

Ausschuss für Schrift und Verkündigung

Schöpfungsglaube und Schöpfungsverantwortung: Die Synode hat den Beschluss bei einer Enthaltung angenommen: Der Rat der EKD wird gebeten, Angebote für die persönliche und gemeinschaftliche Frömmigkeitspraxis, die der Einübung in den Schöpfungsglauben dienen und die Wahrnehmung der Schöpfungsverantwortung stärken, aufzubereiten, weiterzuentwickeln und neue zu schaffen. Die entwickelten Angebote sollen schöpfungstheologisch grundiert und leicht zugänglich sein. Hier soll vorhandenes Material aus der Öko-Theologie der Ökumene fruchtbar gemacht werden. Neben weiteren Initiativen soll die "Schöpfungszeit" in die Gestaltung des Kirchenjahres aufgenommen werden. Die Gliedkirchen werden aufgerufen, das in ihren Bezügen zu etablieren. Die liturgischen Kommissionen und andere Akteur*innen aus dem Raum von Kirche und Gemeinde werden gebeten, dazu zu arbeiten und bestehendes zu nutzen. | zum Beschlusstext 

Neues Gesangbuch: Die Synode bittet den Rat der EKD darum, die zeitliche und finanzielle Deckelung der Erarbeitung des Neuen Evangelischen Gesangbuchs bis zum Jahr 2027 zu überprüfen. Die Synode bittet das Präsidium, zum Stand des Projektes regelmäßig auf der Synode zu berichten. Der Antrag wurde bei wenigen Enthaltungen angenommen. | zum Beschlusstext 

Ausschuss Diakonie, Bildung, Jugend

Freiwilligendienste ausbauen als wichtiges soziales Orientierungs- und Erfahrungsjahr: Freiwilliges Engagement in allen Bereichen (Soziales, Kultur, Ökologie, International etc.) stärkt die eigene Persönlichkeit, steht für eine zukunftsfähige, lebendige Zivilgesellschaft und fördert die Identifikation mit dem Gemeinwesen und unserer Demokratie. Die Bevollmächtigte des Rates der EKD wird gebeten, sich bei den politischen Entscheidungsträger:innen dafür einzusetzen:

  • dass Freiwilligendienste ausgebaut werden. Sie sind eine wichtige Orientierungs- und Erfahrungszeit für zumeist junge Menschen, die eine enorme Bildungswirkung entfalten kann. 
  • dass für Freiwillige eine finanzielle Absicherung auf der Höhe des Existenzminimums sichergestellt wird. Das beinhaltet zudem ein kostenloses ÖPNV-Ticket während der Dienstzeit, sowie ggf. auch Wohngeld und Energiepauschale, soweit keine freie Unterkunft gestellt wird
  • dass eine verlässliche finanzielle Ausstattung der Anstellungsträger von Freiwilligendiensten gegeben ist. Interessierte sollen in für sie passende Einsatzstellen vermittelt werden können. Während des Dienstes ist eine gute pädagogische Begleitung zu gewährleisten. | zum Beschlusstext

Friedenspädagogische Ansätze und Initiativen stärken: Die Synode bittet evangelische Kitas, Schulen, weitere Bildungseinrichtungen und die
evangelische Jugendarbeit am friedenspädagogischen Angebot festzuhalten und
dieses weiter zu stärken. Weitergehend bittet sie die Landeskirchen, Friedensbildung in evangelischen wie staatlichen Kitas, Schulen, Hochschulen sowie in der Jugendarbeit, der Gemeindearbeit, der Erwachsenenbildung und in Evangelischen Hochschulen zu unterstützen. Außerdem bittet die Synode das Kirchenamt der EKD, das digitale Friedenspädagogik-Handbuch der EKD und die
"edumap" zu multiplizieren und die praktische Arbeit damit auch in europäischen und weltweiten Kooperationen von Bildungseinrichtungen bei den Themen Frieden, Gerechtigkeit und Schöpfungsbewahrung zu fördern. Letztlich bittet die Synode das Kirchenamt der EKD, das Thema in die Kammernetzwerkstruktur einzubringen mit dem Anliegen, die bisher überwiegend sektoralen Konzepte aus der Friedensarbeit, der Umweltbildung und des Globalen Lernens miteinander ins Gespräch zu bringen, Erfahrungen ökumenischer Partner, vor allem aus dem Globalen Süden, aufzunehmen und damit ein Konzept zu entwickeln, das auf multiple Krisen präventiv und reaktiv friedens-pädagogisch reagiert. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. | zum Beschlusstext

Sozialökologische Transformation vorantreiben: Die Synode hat den Antrag einstimmig angenommen: Aus christlicher Perspektive ist das Recht auf ein Leben in Würde, auf ethisch-religiöse Orientierung, materielle Sicherung des Lebens und auf Befähigung zum Handeln (Selbstwirksamkeit) wichtig. Die 
Synode fordert im Blick auf Armutsbekämpfung von den politischen Entscheidungsträger:innen die Entwicklung eines Instrumentes wie das Bürgergeld, durch das soziale Teilhabe gesichert und Empowerment ermöglicht werden soll. Es soll Qualifizierung und dadurch nachhaltige Vermittlung in Arbeit stärken und alle bisherigen Bezieher von Grundsicherung aus Altersgründen oder Erwerbsunfähigkeit einschließen, den sozialen Arbeitsmarkt langfristig zu sichern, das Recht auf bezahlbaren und sicheren Wohnraum zu verwirklichen, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen im Sinne des digitalen Existenzminimums. Sie bittet den Rat der EKD, sich dafür einzusetzen. | zum Beschlusstext

Haushaltsausschuss

Kirchliche Investoren in der Verantwortung: Stärkung ethisch-nachhaltiger Geldanlage: Die Synode ist sich der Verantwortung von Kirche als Investor bewusst. Die Synode begrüßt die bisherigen Anstrengungen, ethisch-nachhaltige Kriterien bei der Geldanlage zu berücksichtigen sowie die Verpflichtung zu den Prinzipien für Verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UNPRI). Die Synode spricht sich für eine weitere Stärkung der ethisch-nachhaltigen
Geldanlage für alle Vermögensanlagen der EKD aus und bittet den ständigen
Haushaltsausschuss, dieses Anliegen zu begleiten. Die Synode bittet die Gliedkirchen sowie kirchliche und diakonische Investoren, ebenfalls eine entsprechende Stärkung ihrer ethisch-nachhaltigen Geldanlage
vorzunehmen. Der Antrag wurde beschlossen. | zum Beschlusstext

Neuorientierte Finanzstrategie: Beschlussvorschlag: Die Synode der EKD nimmt den aktuellen Sachstand der Umsetzung der neu orientierten Finanzstrategie zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag wurde beschlossen. |zum Beschlusstext

Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2023: Die Synode möge beschließen: Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2023. Der Antrag wurde beschlossen. |zum Beschlusstext