Karlsruhe (epd). Der Waffenhersteller Sig Sauer muss den gesamten Umsatz eines illegalen Waffengeschäfts an den Staat zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kiel, das Sig Sauer im Jahr 2019 zur Zahlung von rund elf Millionen Euro wegen illegaler Pistolenexporte nach Kolumbien verurteilt hatte (AZ: 3 StR 518/19).
Friedensaktivisten der Kampagne „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel“ hatten das Verfahren ins Rollen gebraucht und Strafanzeige wegen illegaler Waffenexporte gestellt. Im Raum stand der Vorwurf, dass SIG Sauer von April 2009 bis April 2011 mehr als 38.000 Pistolen vom Typ SP 2022 illegal über den Umweg einer SIG Sauer-Niederlassung in den USA nach Kolumbien exportiert hatte. Die deutschen Behörden hatten lediglich den Export in die USA, nicht aber nach Kolumbien genehmigt.
Das Landgericht Kiel sah dies in seinem Urteil vom 3. April 2019 als erwiesen an. Drei Sig Sauer-Manager wurden wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen zwischen zehn und 18 Monaten verurteilt. Einer wurde zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro, die beiden anderen Manager zu jeweils 600.000 Euro verurteilt. Außerdem wurde der Einzug des Umsatzes in Höhe von 11,1 Millionen Euro angeordnet, den die drei beteiligten Sig Sauer-Gesellschaften mit dem Waffenhandel erzielt hatten.
Während die Manager ihre Verurteilung akzeptierten, hielt der Waffenhersteller den Einzug des erzielten Gesamtumsatzes für überzogen. Der Bundesgerichtshof bestätigte weitgehend die Verurteilung der Sig Sauer-Gesellschaften wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Der Einzug des Gesamtumsatzes in Höhe von 11,1 Millionen Euro sei rechtmäßig. Das Landgericht-Urteil habe hinsichtlich zweier SIG Sauer-Gesellschaften „keine durchgreifenden, sie belastenden Rechtsfehler ergeben“.