Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag, ob die Einziehung des kompletten Erlöses eines illegalen Waffenexports der Rüstungsfirma Sig Sauer rechtmäßig ist. Das Unternehmen hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 38.000 Pistolen aus Deutschland über eine US-Tochtergesellschaft widerrechtlich nach Kolumbien geliefert. Das Kieler Landgericht verurteilte deshalb drei ehemalige Manager von Sig Sauer im April 2019 zu Bewährungs- und Geldstrafen. Zudem sollen die Waffenbauer den Umsatz von 11,1 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen.
Das Urteil gegen die Beschäftigten ist rechtskräftig. Gegen die Einziehung des Umsatzerlöses zog Sig Sauer vor den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen3 StR 518/19). Der Rechtsanwalt Holger Rothbauer hatte im Namen der pazifistischen Kampagne „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel“ im Jahr 2014 wegen der Exporte Anzeige gegen Sig Sauer erstattet. Im vergangenen Jahr zeigte die Kampagne das Unternehmen erneut an, weil es ebenfalls über die USA widerrechtlich Waffen nach Mexiko, Nicaragua und wieder nach Kolumbien geliefert haben soll.
Das Kinderhilfswerk terre des hommes erklärte mit Blick auf das Urteil, Pistolen von Sig Sauer richteten in Kolumbien nach wie vor schlimmen Schaden an. Recherchen belegten, dass Sig Sauer-Waffen von Drogenbanden, Paramilitärs und Guerillagruppen bei Verbrechen eingesetzt würden, sagte der Kinderrechtsexperte des Hilfswerks, Ralf Willinger am Mittwoch. Auch kriminelle Polizisten und Militärs hätten sie bei schweren Menschenrechtsverletzungen und Straftaten benutzt.