Berlin (epd). Stalking soll häufiger und härter bestraft werden können. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag in Berlin die Verschärfungen gebilligt. Damit werden die Hürden für die Strafverfolgung gesenkt und auch Nachstellungen im Netz unter Strafe gestellt. Täter können künftig schneller in Untersuchungshaft genommen werden. Außerdem sollen besonders schwere Fälle mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Der normale Strafrahmen sieht bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen vor.
Stalking richtet sich meist gegen Frauen. Dabei geht es um Telefonterror, Auflauern beispielsweise am Arbeitsplatz, Warenbestellungen auf den Namen des Opfers, Drohungen, Beleidigungen sowie Nötigungen. Stalker belästigen und bedrohen Menschen häufig über lange Zeit und zunehmend digital.
Als digitales Stalking (Cyberstalking) soll unter Strafe gestellt werden, wenn Menschen über Apps ausgespäht, eingeschüchtert und diffamiert werden sowie wenn falsche Identitäten vorgetäuscht werden.