Berlin (epd). Die Bundesregierung will den Export und die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresboden außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets möglich machen. Dazu werden derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Einen entsprechenden Bericht der „Welt am Sonntag“ bestätigte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd).
„Mit Blick auf Transport und Speicherung von CO2 ins Ausland plant die Bundesregierung die Ratifikation des geänderten Artikels 6 des London-Protokolls“, teilte das Ministerium der Zeitung mit. Damit werde „der grenzüberschreitende CO2-Transport zwecks Speicherung im tiefen Untergrund unter dem Meeresboden ermöglicht.“
Das sogenannte London-Protokoll von 1972 bezieht sich auf ein internationales Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung. Nach der Ratifizierung des neu gefassten Artikels 6 seien zum Zwecke der CO2-Deponierung im Ausland allerdings „noch Änderungen im nationalen Recht erforderlich“, erklärte das Bundesumweltministerium weiter. „Zum grenzüberschreitenden Transport von CO2 sowie einer hierfür notwendigen CO2-Infrastruktur in Deutschland wird geprüft, ob und wie das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz hierfür angepasst werden muss und welche Regelungen eine entsprechende Rechtsverordnung beinhalten muss.“
Nordsee-Anrainer wie Norwegen, die Niederlande, Belgien und Großbritannien bereiten die Verpressung großer Mengen CO2 im Meeresboden vor. Nach aktuellen Szenarien, etwa des Weltklimarats IPCC, sind unterirdische CO2-Speicher zur Erreichung der Klimaneutralität unerlässlich.