Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht die Verschiebung der Abstimmung über das von ihm mitverhandelte Lieferkettengesetz gelassen. Er sei nach wie vor entschlossen und zuversichtlich, dass das Gesetz kommt, sagte er am Dienstag in Berlin. Nach der Absprache zwischen drei beteiligten Ministerien „dürfte es nicht mehr scheitern“. Dass die Union noch „zwei, drei Tage länger“ brauche, sei nicht dramatisch. Man werde über Details noch verhandeln, sagte Heil, betonte aber gleichzeitig: „Wir verlangen nichts von Unternehmen, was nicht leistbar ist.“
Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, bei ihren internationalen Partnern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. Damit sollen Kinderarmut und Armutslöhne verhindert werden. Kommen die Firmen dieser Sorgfalt nicht nach, drohen Zwangs- und Bußgelder. Unternehmen, die Ausbeutung billigend in Kauf nehmen, können laut Entwurf zudem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 soll es für die etwa 600 großen Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Eigentlich sollte das Gesetz an diesem Donnerstag abschließend beraten werden. Dies soll nun auf Juni verschoben werden. Hintergrund sind laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Bedenken der Union bei der zivilrechtlichen Haftung.
Heil hatte das Gesetz gemeinsam mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiiert und mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in zähen Verhandlungen abgestimmt. Der Arbeitsminister unterstrich, er sei überzeugt von der Richtigkeit der Regelung: „Wir können unseren Wohlstand nicht dauerhaft auf der Ausbeutung von Menschen in anderen Teilen der Welt aufbauen.“