Berlin (epd). Der Bundestag hat eine Pflicht zu Mehrwegverpackungen für To-Go-Kaffee und Take-Away-Essen beschlossen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Donnerstag in Berlin für eine Novelle des Verpackungsgesetzes, die eine solche Verpflichtung ab 2023 für Restaurants, Bistros, Caterer und Lieferdienste vorsieht. Dabei darf die Mehrwegalternative aber nicht teurer sein als Einweg. Nur für Gastronomiebetriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern gilt das Regelwerk nicht - das sind beispielsweise Imbisse und Kioske.
Im kommenden Jahr soll außerdem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend werden sowie für Getränkedosen. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.